Nach gescheiterter Hinrichtung: Christa Pike «wütend und verwirrt»
Die 50-Jährige sei sich der Geschehnisse bewusst, sagte Rechtsanwalt Randy Spivey nach einem Gerichtstermin in Nashville. Er beschrieb Pike als «wütend und verwirrt».

«Am Montagabend gingen wir davon aus, dass Christa hirntot war und die lebenserhaltenden Massnahmen am nächsten Tag eingestellt würden», sagte Spivey. «Doch am Dienstag, zum Schock aller, ... wachte Christa auf und begann zu sprechen.» Ihre ersten Worte waren nach Angaben des Anwalts, der zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war, «Wo bin ich?» und «Wer sind Sie?».
Pike überlebte, obwohl ihr am 30. September zwei tödliche Dosen Pentobarbital verabreicht worden waren. Sie war wegen des Mordes an einer Mitschülerin im Jahr 1995 zum Tode verurteilt worden. Das Death Penalty Information Center erklärte, Pike sei der einzige Mensch, der eine tödliche Injektion im Rahmen einer Hinrichtung überlebt habe.
Ihren Anwälten zufolge kann Pike ihre Arme nach wie vor nicht bewegen und auch nicht schlucken. Ihre Prognose sei unklar, und ihr Weg zur Genesung sei noch lang. Durch die versuchte Hinrichtung habe sie Verbrennungen an den Armen erlitten. Derzeit sei sie an ihr Krankenhausbett gekettet.
Bei dem Termin am Mittwoch beantragten Pikes Anwälte, die Strafvollzugsbehörde von Tennessee anzuweisen, Beweismittel in dem Fall sicherzustellen und weitere Informationen über die Vorgänge bereitzustellen. Richterin I’Ashea Myles ordnete an, dass der Staat alles, was sich im Raum befand, aufbewahren müsse. Die Generalstaatsanwaltschaft von Tennessee erklärte, Beweismittel aus der Hinrichtungskammer seien bereits sichergestellt und protokolliert worden. (dpa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben




Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.