Nach gescheiterter Hinrichtung: Pike weiter bewusstlos
Tage nach ihrer gescheiterten Hinrichtung ist die zum Tode verurteilte US-Amerikanerin Christa Pike mutmasslich weiter in kritischem Zustand. Nach dem letzten öffentlich bekannten Stand ihrer Anwälte vom Freitag war die 50-Jährige bewusstlos, intubiert und wurde in einem Krankenhaus im Raum Nashville künstlich beatmet. Das Krankenhauspersonal arbeitet daran, ihr Leben zu retten und das verabreichte Pentobarbital aus ihrem Körper zu entfernen.
Pike sollte am vergangenen Mittwochabend (Ortszeit) per Giftspritze hingerichtet werden. Doch auch nachdem ihr nach Angaben der Behörden die im Protokoll vorgesehenen zwei Dosen Pentobarbital verabreicht worden waren, lebte sie weiter. Warum die Hinrichtung scheiterte, hat Tennessee bislang nicht erläutert. Die Strafvollzugsbehörde erklärte aber unmittelbar danach, alle vorgesehenen Schritte des Protokolls seien eingehalten worden.

Pike war 1996 für den Mord an der 19 Jahre alten Colleen Slemmer zum Tode verurteilt worden. Sie selbst war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. 1995 hatten Pike und zwei weitere Jugendliche Slemmer in einem abgelegenen Gebiet nahe der University of Tennessee in Knoxville gefoltert und getötet.
Schwere Verletzungen an beiden Armen
Pikes Anwälte schilderten nach dem Hinrichtungsversuch schwere Komplikationen. Demnach dauerte es etwa eine Stunde, die intravenösen Zugänge zu legen. Allein am linken Arm hätten sie mindestens sieben Einstiche gezählt. Während der Prozedur habe Pike über starke Schmerzen geklagt und ihr rechter Arm habe sich violett verfärbt. Nach der ersten Dosis habe sie noch gesprochen und gesungen. Bei der Einlieferung ins Krankenhaus seien beide Arme geschwollen, verbrannt und mit Blasen übersät gewesen.
Die Verteidigung vermutet, dass zumindest ein Teil des Pentobarbitals wegen Problemen mit den Zugängen nicht in die Blutbahn, sondern in umliegendes Gewebe gelangte.

Der Staat hat diese Darstellung bislang nicht bestätigt. Die genaue Ursache soll nun eine unabhängige Untersuchung klären. Gouverneur Bill Lee hatte die letzte noch für dieses Jahr geplante Hinrichtung abgesagt.
Erste Konsequenzen gezogen
Nach wachsender Kritik an der Qualifikation und Ausbildung des an der Hinrichtung beteiligten Personals, kündigte Gefängnischef Frank Strada am Samstag an, sein Amt noch im Laufe des Monats niederzulegen. Er halte zwar daran fest, dass die Behörde ihre Aufgaben entsprechend dem geltenden Protokoll erfüllt habe. Ein Rückzug sei aber im besten Interesse der Bevölkerung, erklärte er. Als Behördenchef war er für die Zusammenstellung der Hinrichtungsteams mitverantwortlich und überwachte deren Training und Einsatz. Wer die Behörde vorübergehend leiten soll, ist noch offen.
Mit der Untersuchung des Falls wurde der ehemalige US-Bundesstaatsanwalt Ed Stanton beauftragt. Er kennt Tennessees Hinrichtungssystem bereits: 2022 leitete er ebenfalls eine Untersuchung, nachdem eine Hinrichtung wegen Problemen kurzfristig gestoppt worden war. Die Untersuchung stellte damals fest, dass die Strafvollzugsbehörde über Jahre Teile ihres eigenen Protokolls nicht eingehalten hatte. Ausserdem hatte demnach die damals eingesetzte, mit Hinrichtungen betraute Person keine formale medizinische Ausbildung.
Gouverneur Lee ordnete daraufhin Veränderungen in der Führung sowie eine Überarbeitung des Hinrichtungsprotokolls und der Ausbildung an. Wenige Wochen später wurde Strada zum neuen Behördenchef ernannt.

Zweite Panne bei Hinrichtungen in diesem Jahr in Tennessee
Doch auch seitdem gab es Probleme. Bereits im Mai musste Tennessee die Hinrichtung von einem anderen verurteilten Straftäter abbrechen, nachdem es nicht gelungen war, die erforderlichen intravenösen Zugänge zu legen. Nach Berichten von US-Medien war der daran beteiligte Arzt auch bei Pikes Hinrichtung anwesend.
Gerichtsdokumente hatten Fragen zu dessen Erfahrung aufgeworfen. Der Arzt sagte in einer eidesstattlichen Aussage, er habe in seiner Laufbahn etwa ein Dutzend zentrale Venenkatheter gelegt – zuletzt aber ungefähr 2013. Ein von Pikes Verteidigung beauftragter Anästhesiologe kam vor ihrer Hinrichtung zu dem Schluss, der Arzt verfüge nicht über die fortlaufende praktische Erfahrung, die medizinische Einrichtungen üblicherweise für solche Eingriffe verlangen.
Auch die Ausbildung steht im Fokus. Das geltende Protokoll sieht monatliche Übungen vor, bei denen die Abläufe einer Hinrichtung simuliert werden. Seit 2025 wird dabei an den Freiwilligen aber kein echter intravenöser Zugang mehr gelegt. Vorgesehen ist aber weiterhin eine jährliche externe Schulung.
Neue Debatte über die Giftspritze
Pikes Anwälte hatten bereits vor der Hinrichtung auf Schwierigkeiten beim Zugang zu ihren Venen hingewiesen. In Gerichtsverfahren schlugen sie unter anderem die Verwendung einer kleineren Nadel durch entsprechend qualifiziertes Personal sowie Hängen als Alternative vor.
Tennessee hielt dagegen, dass eine Hinrichtung durch Hängen gesetzlich nicht vorgesehen und praktisch nicht verfügbar sei. Pike hätte wegen des Zeitpunkts ihrer Verurteilung – vor mehr als 30 Jahren – nach dem Recht Tennessees ausserdem die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl wählen können.
Der Fall hat die Debatte über die Todesstrafe und ihre Vollstreckung in den USA neu angefacht. In 27 der 50 Bundesstaaten ist die Todesstrafe weiterhin gesetzlich vorgesehen. Nach Angaben des Death Penalty Information Center wurden in diesem Jahr bislang 29 Menschen in sechs Bundesstaaten hingerichtet. Nach einer häufig zitierten Auswertung des US-Rechtswissenschaftlers Austin Sarat galten rund sieben Prozent der bis 2010 untersuchten Hinrichtungen per Giftspritze als misslungen. (dpa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.