Geplante Livestream-Hinrichtung heizt Debatte über Todesstrafe an
Um die Jahrtausendwende erreichte die Zahl der jährlichen Hinrichtungen in den USA ihren Höchststand. Es war die Zeit, in der auch Christa Pike zum Tode verurteilt wurde. In 37 US-Staaten gab es die Todesstrafe. Inzwischen haben zehn von ihnen diese Strafe abgeschafft, die Zahl der Exekutionen ging zurück. Die Debatte über die Todesstrafe aber bleibt aktuell, zuletzt neu angefacht von dem gescheiterten Versuch in Tennessee, dem Leben Pikes mit der Giftspritze ein Ende zu setzen. Und von Plänen, die Hinrichtung eines Verurteilten per Livestream öffentlich zu machen.

Die Ankündigung von Verteidigungsminister Pete Hegseth, die Vollstreckung des Todesurteils an dem Verurteilten Nidal Malik Hasan am 3. Dezember live zu übertragen, hat Unterstützer und Gegner der Todesstrafe neu mobilisiert. Und selbst eine Reihe von Befürwortern der Todesstrafe reagierten entsetzt.
Der republikanische Senator Thom Tillis nannte einen Livestream der Exekution «mehr als widerwärtig». Vizepräsident JD Vance stellte infrage, ob die Vollstreckung der Todesstrafe tatsächlich live gesendet werde, und erklärte, er würde nicht zuschauen. Hasan hatte im November 2009 auf dem Stützpunkt Fort Hood in Texas 13 Menschen erschossen und wurde von einem Militärgericht zum Tode verurteilt.
«Grotesk und barbarisch»
Bis ins 20. Jahrhundert hinein waren öffentliche Hinrichtungen in den USA durchaus verbreitet und manchmal als regelrechte Show-Events inszeniert. Erst seit den späten 1930er Jahren gab es keine Exekutionen in der Öffentlichkeit mehr.

Solche Hinrichtungen würden von den meisten zivilisierten Gesellschaften als «grotesk und barbarisch» angesehen, erklärt Brenner Fissel, Vizepräsident der Organisation NIMJ, die sich für eine faire Umsetzung des Militärrechts in den Streitkräften starkmacht. Er wisse jedoch von keiner rechtlichen Hürde, die die Regierung daran hindern würde, Hasans Hinrichtung live zu übertragen, sagt Fissel. «Man hat kein Recht auf einen verborgenen Tod.»
«Kultur des Todes»
Unter den Kirchen des Landes gibt es Gemeinschaften, die die Todesstrafe befürworten. Die grossen Religionsgemeinschaften aber haben sich klar gegen die Todesstrafe positioniert. So stiess dort auch Hegseths Ankündigung zur Livestream-Übertragung von Hasans Hinrichtung auf Entsetzen. «Diese Entscheidung ist eine barbarische Förderung einer Kultur des Todes», erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Paul S. Coakley. Er forderte, den Entschluss zu überdenken.
Robert Blecker, emeritierter Professor der New York Law School, sieht auch Argumente für öffentliche Vollstreckungen. Das zwinge die Regierung dazu, Verantwortung für die Hinrichtung einer Person zu übernehmen. «Sollte die Bevölkerung nicht Zugang zu dem haben, was in ihrem Namen geschieht?», fragt er. «Wenn wir das nicht ertragen und nicht tolerieren können, dann sollten wir es abschaffen.»
Abschreckung überzeugt nicht
In fast der Hälfte der US-Staaten gibt es die Todesstrafe nicht mehr, eine Abschaffung im ganzen Land zeichnet sich auf absehbare Zeit jedoch nicht ab. Auch ein Stopp des Vollzugs ist nicht in Sicht, er wird noch in einer Handvoll der Staaten praktiziert. Dennoch liegen die Zahlen weit unter jenen vor der Jahrtausendwende, und auch der Rückhalt in der Bevölkerung für die Todesstrafe hat dem Forschungsinstitut Gallup zufolge in den vergangenen Jahrzehnten deutlich abgenommen.
Wenn jemand einen Mord begangen hat, halten zwar noch etwa zwei Drittel der Erwachsenen in den USA die Todesstrafe laut einer im Juli durchgeführten Umfrage des Pew Research Center für moralisch gerechtfertigt. Zugleich glauben aber fast ebenso viele, dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung auf die Kriminalität hat. Und etwa 70 Prozent sehen das Risiko, dass eine unschuldige Person hingerichtet werden könnte. (dpa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben






Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.