Italiener von ägyptischen Agenten zu Tode gefoltert: Jetzt ist das Urteil da – mit Folgen für die politischen Beziehungen
Der 28-jährige Giulio Regeni aus Udine im Friaul war am 25. Januar 2016 in Kairo verschwunden. Einige Tage später, am 3. Februar, wurde er in einem Strassengraben am Stadtrand tot aufgefunden.
Sein ganzer Körper war übersät mit Folterspuren der massivsten Art: Die Peiniger hatten ihm die Ohren abgeschnitten, brennende Zigaretten auf seiner Haut ausgedrückt, Finger- und Fussnägel ausgerissen, ihm Rippen, Beine, Schultern und schliesslich das Genick gebrochen. «Ich habe in seinem Gesicht all das Böse der Welt gesehen», sagte seine Mutter Paola später, als sie ihren Sohn endlich in einer Leichenhalle identifizieren und sich von ihm verabschieden konnte.
Der junge Sozialwissenschafter, der fliessend Arabisch sprach, war nach Kairo gezogen, um für eine Doktorarbeit über die unabhängigen ägyptischen Gewerkschaften zu recherchieren. Unter den Gewerkschaftsmitgliedern befanden sich zahlreiche Gegner des autoritären Regimes von Präsident Abdel Fattah al-Sisi.
Schnell geriet die ägyptische Staatssicherheit in den Verdacht, am Verschwinden und Tod des Forschers beteiligt gewesen zu sein – was die ägyptischen Behörden freilich stets entschieden zurückwiesen. Stattdessen hiess es seitens der ägyptischen Justiz zunächst, Regeni sei bei einem Autounfall ums Leben gekommen.
Dann waren angeblich islamische Terroristen die Täter. Schliesslich war gar von einem Sexualdelikt die Rede. Am Ende behauptete Kairo, Giulio Regeni sei Opfer ganz gewöhnlicher Krimineller geworden.
Entlarvende Folterspuren
Doch die Folterspuren am Opfer passten zu keiner dieser Theorien. Und mehr als zehn Jahre nach dem Tod Regenis hat nun das Geschworenengericht von Rom drei hochrangige Mitglieder der ägyptischen «National Security» in Abwesenheit wegen Freiheitsberaubung zu je zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen.
Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Mordanklage wurde jedoch fallen gelassen, weil die Tötung Regenis nicht eindeutig einem der mutmasslichen Täter zugewiesen werden konnte. Die ägyptische Justiz hatte den Prozess in Italien von Anfang an boykottiert und versucht, die italienischen Ermittler in die Irre zu führen. Es war ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichts erforderlich, damit der Prozess überhaupt zu Ende geführt werden konnte.

Das bestialische Verbrechen an ihrem Landsmann hatte Millionen Italienerinnen und Italiener entsetzt und bewegt das Land zum Teil noch immer: An vielen Rathäusern sind bis heute gelbe Transparente angebracht, die «giustizia per Giulio Regeni» (Gerechtigkeit für Giulio Regeni) fordern.
«Heute Abend wissen wir, dass unser Vertrauen in die Justiz gerechtfertigt war», erklärte Alessandra Ballerini, die Rechtsanwältin der Familie Regeni, nach dem Urteil in Rom. «Und seit heute Abend wissen alle Regimes der Welt und auch ihre Sicherheitsapparate, dass es eine Würde der Person gibt, die unverletzbar ist». Allerdings ist schon jetzt abzusehen, dass die verurteilten Folterer in Ägypten keine Sanktionen fürchten müssen: Sie sind vom Regime immer geschützt worden.
Energiepolitische Abhängigkeiten
Der «Fall Regeni» hatte auch jahrelang die diplomatischen Beziehungen zwischen Rom und Kairo belastet. Im Jahr 2016 hatte die damalige Regierung von Matteo Renzi sogar vorübergehend ihren Botschafter aus Kairo abgezogen. Doch letztlich war die Realpolitik – sprich: die wirtschaftlichen Beziehungen – immer stärker gewesen als die nach aussen demonstrierte diplomatische Verstimmung.
Vor allem im Energiesektor bestehen starke gegenseitige Interessen und Abhängigkeiten; der staatsnahe italienische Energieriese ENI ist seit Jahrzehnten in Ägypten tätig und ist der wichtigste ausländische Akteur im Land. Unter anderem ist ENI an der Ausbeutung des Offshore-Gasfelds Zohr beteiligt, dem grössten Gasfeld des Mittelmeers.
Für die Regierung von Giorgia Meloni kommt das Urteil deshalb ungelegen: Eigentlich müsste der italienische Staat, der im Regeni-Prozess als Nebenkläger teilgenommen hat, auf der Vollstreckung der Strafen in Ägypten sowie auf der Zahlung des vom Gericht ebenfalls verfügten Schadenersatzes von 2 Millionen Euro an die Familie des Opfers bestehen.
Ob die Regierung dies tun wird – und mit welchem Nachdruck –, wird sich erst noch weisen müssen. Anfang September war Aussenminister Antonio Tajani nach Kairo gereist und hatte anschliessend von einer «umfassenden Partnerschaft» gesprochen. Nach dem Urteil vom Montagabend betonte Tajani, es seien «drei Personen, nicht ein ganzes Land» verurteilt worden.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.