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EU-Gericht beruft sich auf Genfer Konvention

Schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden. Zu diesem Schluss kommt der EU-Gerichtshof (EuGH) am Dienstag.
Flüchtlinge, die schwer straffällig geworden sind, dürfen nach einem Urteil des EU-Gerichts am Dienstag in Luxemburg unter bestimmten Umständen trotzdem nicht abgeschoben werden (Archiv).
Flüchtlinge, die schwer straffällig geworden sind, dürfen nach einem Urteil des EU-Gerichts am Dienstag in Luxemburg unter bestimmten Umständen trotzdem nicht abgeschoben werden (Archiv).
Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die Luxemburger Richter.

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