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Zahlungsverkehr mit Ausland wird vereinfacht

Der Begriff SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Innerhalb diesem wird bei elektronischen Zahlungen in Euro nicht mehr zwischen Inlandszahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. 

Vaduz. - Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes verabschiedet. Durch die Verordnungen (EG) Nr. 924/2009 und (EU) 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wird sichergestellt, dass für grenzüberschreitende Zah lungen in Euro die gleichen Entgelte wie für entsprechende Euro-Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaates erhoben werden. Für die Entwicklung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ist daher die Schaffung eines integrierten Marktes für elektronische Zahlungen in Euro ohne Unterscheidung zwischen Inlandszahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen vorgesehen. SEPA soll die derzeitigen inländischen Zahlungsdienste ersetzen und durch Einführung offener, gemeinsamer Zahlungsstandards, -regeln und -praktiken und durch eine integrierte Zahlungsverarbeitung sichere, nutzerfreundliche und zuverlässige Euro-Zahlungsdienste zu konkurrenzfähigen Preisen bieten. (ikr)

 
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