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Klausner muss Sägerei bis Ende Jahr abbauen

Die Klausner Holz Thüringen GmbH muss die stillstehenden Sägereianlagen im bündnerischen Domat/Ems bis Ende Jahr abbauen. Das Kantonsgericht hat Beschwerden gegen eine entsprechende Weisung des Konkursamtes abgewiesen.

Domat/Ems. - Klausner ersteigerte die Sägereianlagen der konkursiten Mayer- Melnhof Swiss Timber Mitte letzten Jahres für 20 Millionen Franken. Die Baurechte auf dem Areal sowie die Werkhallen ersteigerte die Holzindustrie Pfeifer AG aus dem Tirol im September vergangenen Jahres. Seither herrschte Stillstand um die ehemals grösste Sägerei der Schweiz.

Einsprachen abgewiesen

Ende letzten Februars verfügte das Konkursamt, Klausner müsse die Anlagen bis Ende Juni 2012 demontieren. Beide Holz-Unternehmen erhoben daraufhin Einsprachen. Diese wurden nun vom Kantonsgericht vollumfänglich abgewiesen, wie das Konkursamt am Donnerstag mitteilte. Dennoch hat Klausner nun Zeit bis Ende Jahr, die Anlagen zu entfernen. Das Konkursamt verlägerte die Frist noch während des laufenden Beschwerdeverfahrens.

Geheime Vereinbarung zwischen Klausner und Pfeifer

Wie aus dem Gerichtsurteil hervorgeht, hatten die Klausner GmbH und die Pfeifer AG schon im September 2011 eine geheime Vereinbarung zum Abbau getroffen. Darin verpflichtete sich Klausner, erst Ende Juni 2012 mit dem Abbau zu beginnen, zu einem Zeitpunkt also, zu dem das Konkursamt den Abbau schon beendet haben wollte. Hintergrund der Geheimvereinbarung sind laufende Abklärungen Pfeifers über einen etwaigen Weiterbetrieb der Sägerei. Das Gericht befand nun, dass die Vereinbarung gegenüber dem Konkursamt keine Wirkung entfalte.

Die «Verfahrensherrschaft bezüglich Abbau» steht gemäss dem Urteil nicht der Holzindustrie Pfeifer als Eigentümerin der Baurechtsgrundstücke zu, sondern dem Konkursamt. Die beiden Unternehmen seien nicht befugt, ohne Einverständis des Konkursamtes Absprachen zum Abbau zu treffen. Die Parteien können gegen den Enstscheid innert 10 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde erheben. (sda)

 

 
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