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Casino-Flop: Neue Ausschreibung nötig

Der Verwaltungsgerichtshof hat einer Beschwerde teilweise Folge gegeben und die Casinovergabe der Regierung aufgehoben. Der Grund für die Aufhebung ist, dass bei der Ausschreibung der Spielbankenkonzession zwar die einzelnen Zuschlagskriterien bekannt waren, nicht aber die für die Vergabe genau so bedeutsame Gewichtung dieser Kriterien.

Vaduz. - Bekanntlich hat die Regierung mit Entscheidung vom 31. Januar Wolfgang Egger die Konzession zum Betrieb einer Spielbank in Vaduz erteilt und hat die Casino Admiral AG dagegen eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 31. Mai dieser Beschwerde teilweise Folge gegeben und die Entscheidung der Regierung aufgehoben, wie am Freitag mitgeteilt wurde.

Gleichbehandlung verletzt 

Der Grund für die Aufhebung ist, dass bei der Ausschreibung der Spielbankenkonzession zwar die einzelnen Zuschlagskriterien für die Vergabe der Konzession bekannt waren, nicht aber die für die Vergabe genau so bedeutsame Gewichtung dieser Kriterien. Die Gewichtung der Kriterien wurde nicht veröffentlicht. Der Verwaltungsgerichtshof sah in diesem Umstand einen Verstoss gegen das Gesetzmässigkeitsprinzip sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot im Sinne des Europarechts.

Staatsgerichtshof oder Neuausschreibung

Wolfgang Egger und die Casino Admiral AG können nunmehr gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes eine Beschwerde an den Staatsgerichtshof erheben, wenn sie glauben, durch das Urteil in verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten verletzt zu sein. Wenn eine solche Beschwerde nicht erhoben wird oder wenn einer allfälligen Beschwerde vom Staatsgerichtshof nicht Folge gegeben werden sollte, kann die Regierung das Konzessionsverfahren fortsetzen. In diesem Fall hat sie eine neuerliche Ausschreibung vorzunehmen und auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Ausschreibung eine neue Entscheidung über die Konzessionsvergabe zu treffen. (pd)

 
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