Vom autofahrenden Spaghettimonster
Vaduz/Wien. – Niko Alm heisst der Mann mit dem Nudelsieb und seine Geschichte ist wohl am besten mit einem Augenzwinkern zu lesen. Eigentlich wollte Alm lediglich einen Führerschein in Kreditkartengrösse beim Amt anfordern. Dabei ist er auf die Bestimmung gestossen, dass Kopfbedeckungen verboten sind, es sei denn, sie werden aus religiösen Gründen getragen. Alm hatte dazu eine spontane Idee und schrieb im November 2008 in seinem Blog: «Jetzt ist es so, dass ich die migräne-induzierende Strahlung des fliegenden Spaghettimonsters eigentlich nur durch das Tragen eines handelsüblichen Ikea-Nudelsiebs abschirmen kann. Da es sich hier um das direkte übernatürliche Einwirken eines übernatürlichen Wesens, also um ein Wunder handelt, kann meine Kopfbedeckung nur religiös begründet sein.» Die «Glaubensrichtung» des fliegenden Spaghettimonsters, auf die sich Alm bezieht, wurde tatsächlich 2005 gegründet. Die Anhänger nennen sich Pastafarians. Allerdings ist diese Religion eher als eine Art Religionsparodie zu verstehen. Zum Schluss des Eintrags schreibt Alm weiter: «Demnächst werde ich zum Verkehrsamt gehen und die lässige, scheckkartengrosse Lenkerberechtigung holen.» Doch was Alm damals nicht wusste, es wird noch ein langer Weg bis dahin.
Was lange währt, wird endlich gut
Tatsächlich machte sich Alm inklusive Nudelsieb auf dem Kopf und Passbild in der Hand auf zum Amt. Der Beamte am Schalter habe nicht auf das Nudelsieb reagiert, und auch das Foto komentarlos angenommen. Alm kommentiert dies in seinem Blog mit den Worten: «Offensichtlich ist die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters bereits als Religion weit verbreitet und akzeptiert. Ich freue mich, nächste Woche meinen Führerschein abholen zu können und verlasse das Verkehrsamt.» Kurze Zeit später kam ein Anruf: Eine Kopfbedeckung sei nicht erlaubt, Herr Alm solle bitte ein neues Foto bringen. Alm verlangte darauf eine schriftliche Begründung, welche das Verkehrsamt Wien jedoch nie verfasste.
Lange habe Alm anschliessend nichts mehr vom Amt gehört. Bis eine Vorladung zur Bezirkshauptmannschaft Gänserdorf eintraff, welcher Alm ahnungslos folgte. «Mein Erstaunen war doch recht gross, als ich an Ort und Stelle erkannte, dass es sich um eine Vorladung zur Amtsärztin handelt. Es musste festgestellt werden, ob ich verrückt bin.» Es stellte sich heraus: Alm ist nicht verrückt. Die Bundespolizeidirektion Wien erlaubte daraufhin, dass Alm mit Nudelsieb auf dem Kopf seinen Führerschein erhalten wird.
Keine «Verrückten» im Lande
In Liechtenstein ist das Tragen einer Kopfbedeckung grundsätzlich verboten, es sei denn man hat religiöse Gründe dafür. Bisher habe man sich noch nie mit solchen oder ähnlichen Fragen beschäftigt, so der stellvertretende Amtsleiter der Motofahrzeugkontrolle Thomas Banzer. Auch wenn man schon öfter Führerscheine ausgestellt habe, auf denen Menschen eine Kopfbedeckung tragen, sei dies stehts kein Problem gewesen: «Normalerweise wird unter einer Kopfbedeckung ein Kopftuch verstanden. Und das war nie ein Problem. Eine Anfrage wegen einer Burka hatten wir noch nie. Allerdings würden wir solche Anfragen nicht bewilligen, weil ein Foto auf dem kein Gesicht zu sehen ist keinen Sinn machen würde.» Auch Sonnenbrillen oder Kappen würde man an der Liechtensteinischen Motofrahrzeugkontrolle, genauso wie an der Österreichischen, nicht akzeptieren. (mg)
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