Neue Regeln für Kranführer
Vaduz. - Personen, die einen Turmdreh- oder Fahrzeugkran bedienen, müssen einen Lernfahr- oder Kranführerausweis besitzen. Kurse und Prüfungen dürfen nur von Suva-anerkannten Institutionen durchgeführt werden. In jedem Kran muss zudem ein vom Kraneigentümer zu führendes Kranbuch vorhanden sein, in dem die technischen Daten des Krans festgehalten sind.
Schweizer Vorlage
Die Kranverordnung übernimmt im Wesentlichen die Sicherheitsgrundsätze und Vorschriften der Schweiz. Dazu gehören auch Themen wie Lastensicherung und das Verbot von Personentransporten mit Kranen. Kleine inhaltliche Abweichungen ergeben sich vor allem aus der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins. (ikr)
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