­
­
­
­

Lohnende Investition

Umschulungen sind eine wichtige Massnahme, um Personen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ins Erwerbsleben zu integrieren. Damit staatliche Leistungen den richtigen Personenkreis erreichen, ist eine Anpassung des Gesetzes geplant.

Vaduz. – Derzeit haben nur Personen, bei denen ein Invaliditätsgrad von mindestens 20 Prozent vorliegt, Anspruch darauf, dass die Kosten einer Umschulung übernommen werden. In den vergangenen Jahren hätten deshalb insbesondere Anträge von jungen Personen abgelehnt werden müssen, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten und zudem in einem Berufszweig mit relativ geringem Einkommen beschäftigt waren, heisst es in einem Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Invalidengesetzes (IVG). Durchs Raster gefallen wären beispielsweise Bäcker mit Mehlstauballergie. «Diese Regelung hat sich in der Praxis daher als zu starr und dem eigentlichen Sinn und Zweck der beruflichen Umschulung. (rb)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

Abo
Vor 24 Jahren gewann Liechtenstein letztmals eine Kleinstaatenspiele-Medaille im Artistic Swimming – nun ist Edelmetall wieder in Griffweite.
15.05.2025
Abo
Die Formkurven von den Grasshoppers und dem FC Winterthur könnten in den letzten Wochen kaum unterschiedlicher verlaufen. Während bei GC eine Menge Arbeit auf den neuen Sportchef Alain Sutter wartet, verlässt der FCW zum ersten Mal seit Dezember den letzten Platz.
11.05.2025
Wettbewerb
5x2 Tickets für «we.make.music» am Giessenparkbad zu gewinnen
we.make.music
Umfrage der Woche
Soll Liechtenstein Widerspruch gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) einlegen?
­
­