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Lärmschutz muss verbessert werden

Bei rund 45 Gebäuden in Liechtenstein werden durch den Eisenbahnlärm die gesetzlichen Belastungsgrenzwerte überschritten. Somit liegt eine Sanierungspflicht der Eisenbahnstrecke zwischen dem Zollamt Schaanwald und der Rheinbrücke in Schaan vor.

Vaduz. - Das Amt für Umweltschutz erarbeitete im Rahmen der Umweltgesetzgebung den ersten Lärmbelastungskataster für die Eisenbahnlinie zwischen dem Zollamt Schaanwald und der Rheinbrücke in Schaan. Dieser stellt die Lärmbelastung im Einflussbereich der Eisenbahnanlage dar und basiert auf dem Stand 2010. Gemäss dem Lärmbelastungskataster wird bei rund 45 Gebäuden entlang der Eisenbahnlinie während der Nacht der Immissionsgrenzwert überschritten. Ebenfalls wurde bei rund 50 freien Parzellen eine Immissionsgrenzwert-Überschreitung festgestellt. Der Alarmwert wird bei keinem der untersuchten Gebäuden resp. Parzellen überschritten. Aufgrund der Ergebnisse liegt eine Sanierungspflicht der Eisenbahnstrecke vor.

Grundlage für «S-Bahn FL.A.CH»

Die Ergebnisse des Lärmbelastungskatasters dienen als Grundlage für die Lärmbeurteilung des Projektes «S-Bahn FL.A.CH». Da im Rahmen des Projektes «S-Bahn FL.A.CH»Umbauten und Erweiterungen geplant sind, dürfen diese gemäss Umweltschutzgesetz nur realisiert werden, wenn auch gleichzeitig die bestehende Eisenbahnanlage lärmtechnisch saniert wird. Aufgrund dessen werden mit dem Projekt «S-Bahn FL.A.CH» die erforderlichen Lärmschutzmassnahmen für die gesamte Eisenbahnlinie mitgeplant. (pafl)

 

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