Markenschutzverordnung abgeändert
Vaduz. - In der Verordnung wurde die Bestimmung über die Hinterlegung von Marken oder Herkunftsangaben angepasst. Neu muss für eine Hinterlegung entweder das amtliche Formular oder ein Formular der Ausführungsordnung zum Markenrechtsvertrag von Singapur vom 27. März 2006 verwendet werden. (pafl)
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