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Markenschutzverordnung abgeändert

Die Regierung hat die Verordnung über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzverordnung) abgeändert. Durch den Beitritt Liechtensteins als Vertragspartei zum Markenrechtsvertrag von Singapur vom 27. März 2006 wurde diese Änderung notwendig. Der Markenrechtsvertrag und die angepasste Markenschutzverordnung treten gleichzeitig am 3. März in Kraft.

Vaduz. - In der Verordnung wurde die Bestimmung über die Hinterlegung von Marken oder Herkunftsangaben angepasst. Neu muss für eine Hinterlegung entweder das amtliche Formular oder ein Formular der Ausführungsordnung zum Markenrechtsvertrag von Singapur vom 27. März 2006 verwendet werden. (pafl)

 
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