Erbprinz Alois: «Es ist besser, proaktiv zu sein»
Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein unterstützt die Regierungserklärung vom 14. November. Der automatische Informationsaustausch werde bald ein internationaler Standard sein. Daher sei es besser, wenn sich Liechtenstein aktiv in den laufenden Prozess einbringe.
Liechtensteiner Vaterland: Durchlaucht, der automatische Informationsaustausch war bisher immer ein Tabuthema für den Finanzplatz Liechtenstein. Mit der Regierungserklärung vom 14. November bietet Liechtenstein nun aber an, sich aktiv an der Entwicklung eines internationalen Standards zum Informationsaustausch zu beteiligen. Vor welchem Hintergrund unterstützt das Fürstenhaus diese neue Finanzplatzstrategie, welcher nach der Erklärung vom 12. März 2009 wohl ebenfalls eine historische Dimension zukommen wird?
Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein: Ich unterstütze die Regierungserklärung. Wir müssen davon ausgehen, dass angesichts der zunehmend koordinierten Zusammenarbeit der G-20, der EU und der OECD der automatische Informationsaustausch bald ein internationaler Standard sein wird, den auch Liechtenstein übernehmen muss. Wir können diesen Prozess nicht aufhalten, selbst wenn wir dies wollten. Daher ist es besser, proaktiv zu sein, Klarheit für unsere Kunden zu schaffen und uns vor allem auch im Interesse unserer Kunden in den Prozess konstruktiv einzubringen.
Wie realistisch schätzen Sie es ein, dass die OECD und das Global Forum den Kleinstaat Liechtenstein auch ernst genug nehmen, um ihn an der Entwicklung eines internationalen Standards zum Informationsaustausch zu beteiligen? Inwieweit wird Liechtenstein wirklich seine Interessen einbringen können?
Damit ein automatischer Informationsaustausch in der Praxis nicht nur für grosse Staaten, sondern auch für die vielen kleineren Staaten gut funktioniert und auf breite Akzeptanz stösst, ist der Einbezug von Kleinstaaten in die Entwicklung des automatischen Informationsaustausches wichtig. Liechtenstein geniesst bei der OECD Respekt dafür, wie es in den letzten Jahren innovative und umfassende Steuerabkommen wie das LDF mit Grossbritannien oder das Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich abgeschlossen hat. Liechtenstein ist ausserdem Mitglied des EWR und hat dadurch die EU-Standards für den Finanzmarkt übernommen, inklusive der Zinsertragsbesteuerungsrichtlinie. Schliesslich haben wir jahrzehntelanges Know-how im Bereich der Vermögensstrukturierung mit unseren Stiftungen, Trusts und Anstalten. Liechtenstein ist daher mit all seiner Erfahrung ein idealer Partner, der in den Prozess einbezogen werden sollte.
Welche Auswirkungen erwarten Sie sich von der aktuell bekundeten Bereitschaft Liechtensteins, bilaterale Vereinbarungen zum automatischen Austausch von Steuerinformationen auf Basis des zukünftigen OECD-Standards zu verhandeln, auf das Verhältnis mit der Schweiz? Besteht nicht die Gefahr, dass Liechtenstein durch sein musterschülerhaftes Auftreten oder durch einen gewissen vorauseilenden Gehorsam den Druck der internationalen Staatengemeinschaft auf die Schweiz erhöht und damit das bilaterale Verhältnis belastet wird?
Nein. Erstens hat die Schweiz bereits vor uns angekündigt, dass sie die Amtshilfekonvention unterzeichnet. Zweitens haben offizielle Vertreter der Schweiz in verschiedenen Interviews auch schon erklärt, dass sie sich mit dem automatischen Informationsaustausch beschäftigen und sich diesem nicht verschliessen werden, wenn er einmal internationaler Standard wird. Drittens stehen wir in Fragen der Entwicklungen um die Steuerkooperation in engem Kontakt mit der Schweiz.
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