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5-Prozent-Initiative ist verfassungskonform

Die Initiative zur Senkung der 8-Prozent-Sperrklausel hat die Prüfung der Regierung überstanden. Die Initiative der Freien Liste sei weder in verfassungsrechtlicher noch in staatsvertraglicher Hinsicht zu beanstanden, teilte die Regierung am Mittwoch mit.

Vaduz. - Mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 5. November wurde die Initiative «Senkung der 8-Prozent-Sperrklausel bei Landtagswahlen auf 5 Prozent» der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer zur Vorprüfung an die Regierung übermittelt. Die Regierung muss dann innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung überprüfen, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. (ikr)

 

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