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Eine Institution vom Volk fürs Volk

2012 feierte der Landtag sein 150-Jahre-Jubiläum. Zwar wurden nach der Verfassung 1862 bereits Landtagsabgeordnete direkt vom Volk gewählt, staatstragende Bedeutung erhielt die Volksvertretung jedoch erst im Laufe des 20. Jahrhunderts.

«Eine starke Volksvertretung ist ein Gewinn für alle», schrieb der langjährige Landtagspräsident Karlheinz Ritter vor 25 Jahren. Eine unbestrittene Tatsache, die vor allem im 20. Jahrhundert in Liechtenstein gelebt wurde. Mit stetigem Kompetenzgewinn – vor allem aufgrund der Verfassung aus dem Jahr 1921 – erlangte die vom Volk gewählte Gesetzgebung immer mehr an Bedeutung. Im dualen System Liechtensteins stösst der Parlamentarismus aber auch an seine Grenzen.

Finanzkompetenz als Geburtsmerkmal

Zum Landtag, wie man ihn heute kennt, war es ein langer und oftmals steiniger Weg. Es bedurfte eines grossen Engagements, eine echte Volksvertretung in einem Staat zu etablieren, in dem zunächst der Absolutismus vorherrschte. 1818 gab es einen Ständelandtag, der aus den Vorstehern und Säckelmeistern (Gemeindekassiere) der Gemeinden bestand. Erst mit der Verfassung von 1862 erhielt der Landtag ein Bewilligungsrecht für staatliche Finanzen.
Ausserdem durfte ohne den Landtag kein Gesetz mehr gegeben, geändert oder aufgehoben werden. Deshalb wird das Jahr 1862 als Geburtsjahr des liechtensteinischen Parlaments bezeichnet. Bis heute konnte der Landtag in der Folge seine Komptetenzen in Summe ausweiten.

Liechtenstein im Zeichen politischer Umwälzungen

Der Erste Weltkrieg schuf dann eine politische Zäsur – auch in Liechtenstein, das vor allem wirtschaftlich vom Krieg hart getroffen wurde. 1918 entstanden die ersten politischen Parteien. Die Diskussion um eine schrittweise Loslösung vom Kriegsverlierer Österreich stand ebenso zur Debatte wie die Ausgestaltung der Volksrechte. 1918 wurde der Landtag erstmals direkt vom Volk gewählt. Die Volkspartei (Vorgänger der Vaterländischen Union) sicherte sich dabei neun, die sogenannte Herrenpartei (Vorgänger der Fortschrittlichen Bürgerpartei) drei Sitze.
Die Volkspartei war es dann, die mit ihrer nachdrücklichen Art und geprägt von den Einflüssen von Wilhelm Beck eine Verfassungserneuerung anstrebte und schliesslich auch durchsetzte, wonach die Regierung aus Liechtensteiner bestehen sollte. Fortan wurde die Regierung vom Landtag gewählt, war aber weiterhin auch dem Fürsten verantwortlich.
Mit der Verfassung von 1921 kam ausserdem die direkte Volkswahl aller 15 Volksvertreter. Erst 1945 wurde erstmals nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Seit 1973 können die Wähler nicht nur eine Partei wählen, sondern auch Kandidaten anderer Parteien Vorzugsstimmen geben. Seit 1988 werden nicht mehr bloss 15, sondern 25 Landtagsabgeordnete gewählt.

Diskussionen stärken Fürstenhaus

Im neuen Jahrtausend kam es zu zwei Verfassungsabstimmungen. Sowohl 2003 als auch 2012 scheiterten Bestrebungen, die Rechte der Volksvertretung zulas­ten der fürstlichen Privilegien zu stärken. An diesen Beispielen ist ersichtlich, dass der Parlamentarismus im dualen System mit zwei Souveränen (Fürst und Volk) auch an seine Grenzen stösst. Das einzigartige System Liechtensteins wird also immer wieder hinterfragt. Dabei kommen immer wieder neue Elemente zur Sprache und das System hinterfragt sich selbst. Dabei steht ein grosser Teil des Stimmvolkes in letzter Zeit Veränderungen am System kritisch gegenüber. (mw)

 

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