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Arbeitsfrieden in Liechtenstein gestärkt

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag weitere acht Verordnungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen beschlossen.Damit sind ab 1. Februar 2009 in Liechtenstein insgesamt zehn Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich."Mit der Allgemeinverbindlicherklärung von weiteren acht Gesamtarbeitsverträgen ist ein weiterer grosser Schritt für die Sicherung des Arbeits- und Sozialfriedens und die Stabilität des Arbeitsmarktes in Liechtenstein gesetzt worden. Das rasche und zielgerichtete Handeln der Regierung, des Gesetzgebers und der Sozialpartner hat sich gelohnt. Gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Situation ist dieser erkennbare Schulterschluss zwischen Wirtschaft und Politik von enormer Bedeutung", freut sich Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Klaus Tschütscher. Denn mit der Verabschiedung dieser acht Verordnungen und den damit insgesamt zehn allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen wurde in kurzer Zeit die Lücke bei den verbindlichen Regelungen der Arbeitsbedingungen in Liechtenstein, welche durch die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft in der früheren Gewerbekammer entstanden ist, wieder geschlossen. Die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge beinhalten für alle in den jeweiligen Branchen tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindliche Regelungen in Bereichen wie zum Beispiel Mindestlohn, Arbeitszeiten, Ferien, usw. Ab dem 1. Februar 2009 gelten in folgenden Branchen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge: Autogewerbe, Baumeister und Pflästerer, Elektro-Elektronik und Radio/TV, Gärtner und Floristen, Gipsergewerbe (bereits seit 1. Juni 2008), Hafner und Plattenleger, Haustechnik und Spengler, Malergewerbe (bereits seit 1. Juni 2008), Schreinergewerbe und Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe.
 

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