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«Partnerschaftsgesetz ist grosser Schritt»

Gleichgeschlechtliche Paare sollen nicht mehr diskriminiert werden. Das ist das wichtigste Ziel, das Justizministerin Aurelia Frick mit dem Partnerschaftsgesetz erreichen will. Möglich, dass die erste Lesung noch dieses Jahr stattfindet.

INTERVIEW: JANINE KÖPFLI

Frau Regierungsrätin Frick, das Lebenspartnerschaftsgesetz ist auf gutem Weg, zumindest hat es die Regierung in die Vernehmlassung geschickt. Wie sind die ersten Rückmeldungen?

Aurelia Frick: Da die Regierung die Vernehmlassungsvorlage erst vor Kurzem verabschiedet hat und die Berichte erst kürzlich verschickt wurden, ist es zu früh, um schon Rückmeldungen zu erwarten.

Das Projekt lief etwas schleppend an, als der Landtag vor zweieinhalb Jahren der Regierung den Auftrag gab, ein Lebenspartnerschaftsgesetz zu schaffen. Gab es Widerstände?

Nein, es gab keine Widerstände. Die Thematik ist jedoch so komplex, dass sich die Regierung diese Zeit einfach nehmen musste. Mir war es von grösster Wichtigkeit, ein Gesetz vorzulegen, das alle gesellschaftspolitischen Aspekte berücksichtigt, zumal es sich um ein sehr sensibles Thema handelt. Eine solche fundierte und grundlegende Arbeit braucht nun einmal Zeit. Für mich war die Qualität des Gesetzes wichtiger als der zeitliche Faktor.

Es waren vor allem Sie als Justizministerin, die in den letzten Monaten das Gesetz vorangetrieben hatte. Wie argumentieren Sie gegenüber konservativen Geistern, die es in Liechtenstein mit Sicherheit gibt?

Der Landtag hat der Regierung vor rund zwei Jahren den Auftrag gegeben, ein solches Gesetz auszuarbeiten und vorzulegen. Ich als Justizministerin habe diesen Auftrag des Landtags zu erfüllen, weshalb ich dieses Gesetz vorangetrieben habe. Ich finde es auch richtig, dass Liechtenstein die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Paare gesetzlich regelt und solchen Partnerschaften Rechte und Pflichten auferlegt. Dass diese Thematik und dieses Gesetz nicht bei allen auf Gegenliebe und Unterstützung stossen, ist mir bewusst. Dies umso mehr, als es sich um ein sehr emotionales Thema handelt. Doch Liechtenstein sollte sich der Entwicklung der Zeit und jener in Europa nicht verschliessen. Zudem muss die Zeit der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare der Vergangenheit angehören. Dieses Gesetz ist ein grosser Schritt, um gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die ihnen zustehende Stellung in der Gesellschaft zukommen zu lassen.

Ist es schwieriger oder leichter, in einem Land wie Liechtenstein ein Gesetz durchzubringen, das die Rechte für homosexuelle Paare verbessert, als vergleichsweise in Deutschland oder der Schweiz?

Ich glaube grundsätzlich, dass in städtischen Regionen die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Paare und der Homosexualität mehr verbreitet ist als in ländlichen Gegenden. Das Faktum, dass sich beispielsweise die Regierungspräsidentin von Zürich oder der Bürgermeister von Berlin offen zu ihrer Homosexualität bekennen können, ist ein Beleg dafür. Ich bin jedoch überzeugt davon, dass die Liechtensteiner Bevölkerung mehrheitlich dieses Gesetz befürwortet und die Notwendigkeit anerkennt.

Wie werden die Landtagsabgeordneten den Gesetzesvorschlag aufnehmen? Wann rechnen Sie mit der ersten Lesung? Noch dieses Jahr?

Wir sind erst in der Phase der Vernehmlassung. Wie das Gesetz formuliert sein wird, das dann der Landtag in Behandlung zu ziehen hat, wird sich nach Ende der Vernehmlassung zeigen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass der Landtag auf dieses Gesetz eintritt und es verabschieden wird. Dies umso mehr, als der Landtag ja ein solches Gesetz wünschte. Dies war zwar in der vorherigen Legislaturperiode, jedoch glaube ich, dass sich die Einstellung des Landtages in dieser Frage nicht grundlegend geändert hat. Somit bin ich grundsätzlich positiv gestimmt. Wann jedoch der Landtag dieses Gesetz erstmals in Behandlung ziehen wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Dies hängt vom Umfang und der Anzahl der Vernehmlassungseingänge ab und wie lange deren Evaluierung und Einarbeitung in einen Bericht und Antrag dauert. Ich hoffe aber, dass das Gesetz noch dieses Jahr in erster Lesung behandelt wird.

Das Gesetz wird in der Vernehmlassung als sehr liberal beschrieben – neben Rechten werden gleichgeschlechtlichen Paaren aber auch Pflichten auferlegt. Haben Sie Beispiele?

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist so liberal wie das Ehegesetz, dem es bis auf wenige Unterschiede nachempfunden ist. Somit werden eingetragenen Paaren auch dieselben Pflichten wie Ehepaaren auferlegt. Eingetragene Paare haben gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt der Gemeinschaft zu sorgen. Über die gemeinsame Wohnung kann nur zusammen verfügt werden und sie haben sich gegenseitig über Einkommen, Vermögen und Schulden zu informieren.

Eingetragene Paare profitieren von den gleichen Vorteilen wie verheiratete Paare. Welches sind die wichtigsten Vorteile?

Eingetragene Paare werden im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht den Ehepaaren gleichgestellt. An Vorteilen bedeutet das beispielsweise konkret, dass ein eingetragener Lebenspartner erb- und pflichtteilsberechtigt ist oder auch, dass für einen ausländischen eingetragenen Lebenspartner der Erwerb des Landesbürgerrechts im erleichterten Verfahren erfolgt. Ausserdem steht ihm ein Auskunfts- und Besuchsrecht beispielsweise in Spitälern zu. Dies erachte ich doch als sehr wichtig. Stellen Sie sich vor, Sie dürften jene Person, die Sie lieben, nicht am Spitalbett besuchen oder erhielten keine Auskunft über den Krankheitsverlauf.

Dennoch ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe. Worin liegen die Unterschiede?


Es gibt diverse Unterschiede. Die grösste Abweichung zur Ehe besteht darin, dass eingetragene Paare keine gemeinsamen Kinder haben dürfen, weder durch Adoption noch durch Fortpflanzungsmedizin. Zudem ist kein gemeinsamer Nachname vorgesehen. Darüber hinaus gibt es bei Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Vermögensausgleich von Gesetzes wegen. Ein Vermögensausgleich kann aber vereinbart werden.

Gleichgeschlechtliche Paare sollen gegenüber Ehepaaren nicht privilegiert werden, heisst es in der Vernehmlassung. Was das Namensrecht angeht, würden sie aber einen klaren Vorteil erfahren, da beide Lebenspartner ihren Namen behalten könnten. Ist dies als Indiz zu werten, dass sich auch beim herkömmlichen Namensrecht etwas ändern wird?

Es kann so nicht gesagt werden, dass das Beibehalten des Namens nur ein Vorteil ist. Für einige Menschen ist ein gemeinsamer Name Ausdruck der Verbundenheit. Es ist also Ansichtssache, ob dies ein Vorteil oder ein Nachteil ist. Meinem Entscheid lag die Überlegung zugrunde, dass es in der eingetragenen Lebenspartnerschaft keine gemeinsamen Kinder gibt, die im Sinne des Familienschutzes einen gemeinsamen Familiennamen tragen sollen. Ausserdem ist das Durchschnittsalter bei Eintragungen wesentlich höher als bei einer Heirat. Insbesondere für Personen im fortgeschrittenen Alter ist es aber in der Regel nicht einfach, den Namen zu wechseln. Ein Indiz für eine Änderung des Namensrechts für Ehepaare ist es somit nicht, nein.

Könnten theoretisch auch nicht gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, um damit von Vorteilen beim Namensrecht (jeder behält seinen Namen) oder vom Vorteil der Gütertrennung bzw. Vermögenstrennung (jeder verfügt frei über das eigene Vermögen) zu profitieren?

Die eingetragene Lebenspartnerschaft steht nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Heterosexuelle Paare können somit auch in Zukunft keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz soll nicht die Ehe konkurrenzieren, sondern die Benachteiligung und Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren aufheben. Mit diesem Gesetzesprojekt gehen aber auch punktuelle rechtliche Verbesserungen für Konkubinatspaare einher. Es ist beispielsweise vorgesehen, dass das Zeugnisverweigerungsrecht neu auch für im Konkubinat lebende hetero- oder homosexuelle Paare gelten soll.

Sollte das Lebenspartnerschaftsgesetz durchkommen, wäre der nächste Schritt ebenfalls denkbar? In sieben Ländern, darunter die Niederlande, Belgien oder Spanien, öffneten Politiker die Ehe für homosexuelle Paare. Ein Schritt, der in Liechtenstein nicht jetzt, aber in einigen Jahren denkbar wäre?

Mir ist es wichtig, dass Liechtenstein nun ein Lebenspartnerschaftsgesetz erhält. Damit enttabuisieren wir auch das Thema Homosexualität und Diskriminierungen werden aufgehoben. Gleichgeschlechtliche Paare sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Gemeinschaft rechtlich und gesellschaftlich abzusichern. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 
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