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Höherer Schutz für Zeugen im Strafprozess

Verschiedene internationale Übereinkommen und Mitgliedschaften wie das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption oder die Mitgliedschaft bei der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) verpflichten Liechtenstein, im nationalen Rechtsbestand Regelungen zum ausserprozessualen Zeugenschutz einzuführen.

Vaduz. - Die Regierung hat die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes und des Strafgesetzbuches (ausserprozessualer Zeugenschutz) zuhanden des Landtags verabschiedet. Eine Zeugenschutzregelung ist eine Voraussetzung, um dem Übereinkommen des Europarats über Massnahmen gegen den Menschenhandel beitreten zu können. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Zeugenschutzregelung wird auch vorgeschlagen, das Institut der ausserordentlichen Strafmilderung im Strafgesetzbuch auszubauen («kleine Kronzeugenregelung»).

Datenschutz verbessert

Die Regierung beantwortet mit der Stellungnahme die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung am 6. Dezember 2013 aufgeworfenen Fragen. Diese betreffen im Wesentlichen die neu geschaffene Bestimmung im Polizeigesetz betreffend die Sperre der Datenbekanntgabe. Durch diese Bestimmung wird für die Landespolizei keine neue Befugnis zur aktiven Beschaffung von Personendaten geschaffen, sondern es geht vielmehr darum, im Interesse der gefährdeten Person die Bekanntgabe der Daten aus einem öffentlich zugänglichen Register in bestimmten Fällen zu unterbinden oder einzuschränken, um so die Rechte der gefährdeten Person zu stärken. (ikr)

 
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