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Schaan verwirft Tempo 30 auf Gemeindestrassen

Der Schaaner Gemeinderat hat sich gegen die flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf den Gemeindestrassen entschieden. Neben den Kosten für die baulichen Massnahmen hat auch die Erkenntnis, dass bereits heute oft unter den erlaubten 50 km/h gefahren wird, dagegen gesprochen, wie es am Freitag in einer Mitteilung heisst.

Schaan. - Der Gemeinderat hat sich im Zusammenhang mit der Reduzierung von Schleichverkehr in den Quartierstrassen auch mit der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 befasst.
Dazu wurde von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) eine Umsetzungsstudie erstellt. Diese kam zum Schluss, dass das bfu-Modell 50/30 in Schaan umgesetzt werden könnte und aus reinen Sicherheitsüberlegungen positiv zu werten wäre.

Grosser baulicher Aufwand

Dagegen sprach aber eine Reihe von Gründen: Die Umsetzung verlangt, dass der bestehende Verkehrsrichtplan abgeändert und verschiedene Sammelstrassen zu Erschliessungstrassen herabgestuft werden müssen. Dies hat zur Folge, dass etwa die Hälfte der bestehenden Trottoirüberfahrten abgebrochen werden muss. Ausserdem fällt ein Grossteil der Fussgängerstreifen weg und es können nur diejenigen rund um die Schulhäuser beibehalten werden. Nachdem viele Erschliessungsstrassen heute einen zu grossen Querschnitt haben, reicht es nicht aus, bei der jeweiligen Einfahrt in eine Tempo 30 Zone lediglich die geforderte Torsituation zu schaffen. Damit auch wirklich mit 30 km/h gefahren wird, müssen bei verschiedenen Strassen begleitende bauliche Massnahmen umgesetzt werden. Die Umsetzung aller Massnahmen, die die Einführung von Tempo 30 erfordert, ist mit hohen Kostenfolgen verbunden.

Tempo zwischen 40 und 45 km/h

Die regelmässigen Verkehrsmessungen zeigen, dass auf den Erschliessungsstrassen seit Jahren durchschnittlich zwischen 40 und 45 km/h gefahren wird, also in der Regel unter den erlaubten 50 km/h. Letztlich hat Tempo 30 nur einen bedingt positiven Effekt, um den Schleichverkehr von den Quartieren fernzuhalten. Der Gemeinderat hat in Abwägung aller relevanten Sachverhalte mehrheitlich entschieden, auf die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 auf Gemeindestrassen zu verzichten. Es wurde im Weiteren festgehalten, dass auch ohne Einführung von Tempo 30 bei mehreren Strassenzügen geschwindigkeitsreduzierende und verkehrssichernde Massnahmen zu treffen sind. Die Gemeindebauverwaltung wurde beauftragt, in Absprache mit den betroffenen Stellen ein Massnahmen- und Umsetzungskonzept vorzulegen. (pd)

 
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