Knacknuss Wachstum und Zuwanderung

Wenn wir erreichen möchten, dass das wirtschaftliche Wachstum vor allem in Liechtenstein selbst positive Wirkung entfaltet, dann müssen sich vermehrt auch Inländerinnen und Inländer mit ihrer Arbeitskraft an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligen können. Dies ist eine der Feststellungen in der von der Stiftung Zukunft.li vor Kurzem vorgestellten Publikation. Darin werden Themen zu Wirtschaftswachstum und Zuwanderung und dabei insbesondere zur liechtensteinischen Sonderlösung für die Personenfreizügigkeit im Rahmen der EWR-Mitgliedschaft behandelt. Unter anderem wird die Frage beleuchtet, welches aus wirtschaftspolitischer Sicht die richtige Zielgrösse für Wachstum sein sollte. Die Studienautoren ziehen dabei den Schluss, dass aufgrund der speziellen Situation Liechtensteins das Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf der Bevölkerung im Fokus der Wirtschaftspolitik stehen sollte. Im Unterschied zum bekannteren Bruttoinlandprodukt (BIP), welches die im Inland entstandene Wirtschaftsleistung misst, zeigt das BNE die Wertschöpfung durch die Inländer auf und ist damit ein Indikator dafür, welche Einkommen den im Land wohnhaften Personen, den Unternehmen und dem Staat zur Verfügung stehen.
Potenziale aufdecken
Bekanntlich pendelt ein hoher Anteil der beschäftigten Personen täglich aus dem Ausland nach Liechtenstein. Da die Einkommen dieser Arbeitnehmenden wohl im BIP aber nicht im BNE enthalten sind, liegt das BNE für Liechtenstein fast einen Viertel tiefer als das BIP. Es ist klar, dass die hoch entwickelte liechtensteinische Volkswirtschaft ihren Arbeitskräftebedarf realistischerweise nie ausschliesslich mit Inländern abdecken können wird, was auch nicht anzustreben ist. Wenn der wirtschaftspolitische Fokus aber – wie beschrieben – auf das BNE pro Kopf der Bevölkerung gelegt wird, erhalten Schlagwörter wie «Vereinbarkeit von Familie und Beruf» oder «Erwerbsbeteiligung 50+» nebst ihrer gesellschaftlichen Relevanz auch eine wirtschaftliche Sichtweise und Bedeutung. Was das inländische Arbeitskräftepotenzial angeht, bestehen durchaus noch Ausbaumöglichkeiten. Verglichen mit unseren Schweizer Nachbarn lassen sich dazu einige relevante Unterschiede feststellen. Als Beispiel die Erwerbstätigenquote: Diese drückt aus, welcher Anteil der Bevölkerung einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Während 2015 in der Schweiz 83 Prozent der 20- bis 64-Jährigen erwerbstätig waren, traf dies in Liechtenstein nur für 74 Prozent zu. Vor allem bei den Frauen ist der Unterschied markant. In der Schweiz lag die Frauenerwerbstätigenquote im letzten Jahr bei 78 Prozent, in Liechtenstein jedoch satte 11,5 Prozent-Punkte tiefer bei knapp 67 Prozent. Auch in den einzelnen Alterskategorien zeigen sich deutliche Abweichungen. So sind in Liechtenstein nur gerade 61 Prozent der 55- bis 64-Jährigen erwerbstätig, während fast drei Viertel von Herr und Frau Schweizer der gleichen Alterskategorie einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Nicht staatlich steuern
Wie kann es zu solch einer unterschiedlichen Entwicklung kommen? Ein Grund dafür können Fehlanreize sein. So waren zum Beispiel die Kürzungssätze für den AHV-Rentenvorbezug bis vor Kurzem stark subventioniert und boten damit für viele Arbeitnehmende einen finanziellen Anreiz, vor dem Erreichen des AHV-Alters aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Ein anderes Beispiel sind Regelungen der 2. Säule. Mit dem Alter ansteigende Beitragssätze führen zu einer Verteuerung der Kosten für ältere Arbeitnehmende, was ebenfalls Anreize für Frühpensionierungen verstärkt.
Die beiden Beispiele zeigen, dass das Thema vielschichtig ist und sich nicht auf die – richtigerweise derzeit stark diskutierte – Verbesserung der Kinderbetreuungsangebote beschränkt. Unter dem einleitend aufgezeigten Aspekt ist es für die liechtensteinische Volkswirtschaft von Bedeutung, Frauen und ältere Arbeitnehmende verstärkt resp. länger am Erwerbsleben zu beteiligen.
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