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Urteil gegen KPMG-Revisor bestätigt

Das Urteil gegen den ehemaligen KPMG-Wirtschaftsprüfer Daniel Senn zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 430 Franken und zu einer Busse ist definitiv. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz bestätigt. Senns Beschwerde wurde abgewiesen.
Das Bundesgericht hat die bedingte Geldstrafe für den ehemaligen KPMG-Revisor Daniel Senn bestätigt. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat die bedingte Geldstrafe für den ehemaligen KPMG-Revisor Daniel Senn bestätigt. (Archivbild)
Der ehemalige Partner und das Ex-Geschäftsleitungsmitglied der Prüfgesellschaft KPMG war vor einem Jahr vom Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt worden, weil er mehrfach Insiderinformationen genutzt und gegen ...

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