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Daten für Kriegsmaterialexporte nicht geheim

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) muss einem WOZ-Journalisten bekannt geben, welche in der Schweiz ansässigen Firmen 2014 ein Gesuch für eine Kriegsmaterial-Ausfuhr gestellt haben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des zuständigen Departements abgewiesen.
Kriegsmaterialexport ist gemäss Bundesgericht keine absolute Geheimsache. (Archivbild)
Kriegsmaterialexport ist gemäss Bundesgericht keine absolute Geheimsache. (Archivbild)
Das Bundesgericht stützt in einem am Mittwoch publizierten Urteil den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses kam im März vergangenen Jahres zum Schluss, dass ein erhöhtes öffentliches Informationsinteresse ...

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