Weniger Verdachtsmomente auf Schwarzarbeit
Die Veränderungen lägen im üblichen Rahmen der jährlichen Schwankungen, teilte das Seco am Dienstag mit. Noch keinen Einfluss auf die neusten erhobenen Zahlen hat das revidierte Gesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA). Diese Revision wurde erst auf Anfang 2018 in Kraft gesetzt.
Zahl der zu tiefen Löhne gestiegen
Insgesamt haben die Kantone 2017 genau 13'359 Verdachtsmomente weitergeleitet, 12 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Rückläufig waren ebenfalls die Rückmeldungen der Spezialbehörden über die getroffenen Massnahmen und verhängten Sanktionen. Die kantonalen Kontrollorgane erhielten dazu 3034 Meldungen; das entspricht einem Rückgang von 10 Prozent. Dagegen stieg die Summe der Gebühren und Bussen leicht an, auf knapp 1,2 Millionen Franken.
Insgesamt haben die Vollzugsorgane bei 170'000 Personen und über 44'000 Unternehmen geprüft, ob die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dabei haben die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) festgestellt, dass die Zahl der zu tiefen Löhne von 11 auf 13 Prozent angestiegen ist, wie aus dem Bericht 2017 zu den flankierenden Massnahmen (Flam-Bericht) hervorgeht.
In den drei Kantonen Tessin, Zürich und Genf wurden laut dem Flam-Bericht 2017 mehr als 70 Prozent aller Lohnunterbietungen festgestellt. Die Unterbietungsquote selbst war im Kanton Zürich während den Jahren 2016/2017 mit 23 Prozent besonders hoch. Dieses Resultat lässt sich laut Seco mit der explizit risikobasierten Kontrollstrategie erklären.
Hohe Kontrolldichte
Das Seco hebt weiter hervor, dass im letzten Jahr mehr Verständigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Zudem entwickle sich die Zahl der Arbeitgeber, welche die Löhne in ihrem Betrieb im vereinfachten Abrechnungsverfahren erledigten, erfreulich.
Das Seco würdigt weiter die hohe Kontrolldichte im Jahr 2017. Damit würden Lohnunterbietungen und Schwarzarbeit effektiv bekämpft. Die Kontrollen erfolgten jeweils in jenen Bereichen, in denen das Risiko von Verstössen erfahrungsgemäss am höchsten sei.
Die flankierenden Massnahmen sind seit 15 Jahren in Kraft, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit seit zehn Jahren. Ziel der Aufsicht über den Arbeitsmarkt ist es, die Arbeits- und Lohnbedingungen, den Schutz aller Arbeitnehmenden und die Gewährleistung gleich langer Wettbewerbs-Spiesse für inländische und ausländische Unternehmen sicherzustellen.
"Lohnunterbietung gehört zur Tagesordnung"
Die Gewerkschaften Travail.Suisse und Unia verlangten nach der Publikation der neusten Zahlen einen weiteren Ausbau des Lohnschutzes. Bei über 8000 Verstössen gegen die Lohnbestimmungen im Jahr 2017 könne man davon reden, dass Lohnunterbietung in der Schweiz zur Tagesordnung gehöre, liess sich Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse, in einer Mitteilung zitieren.
Dass Verständigungsverfahren bei Schweizer Unternehmen lediglich in jedem zweiten Fall erfolgreich abgeschlossen würden, zeige, dass vor allem Schweizer Arbeitgeber die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen unterlaufen würden. Diese dürften keinesfalls im Poker um ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU geschwächt werden, hält Travail.Suisse an die Adresse des Bundesrats fest.
Die Unia kritisiert in einer Mitteilung, dass nach wie vor nur wenige Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machten, bei Lohndumping Baustellen zu schliessen. Die Verdoppelung von meldepflichtigen Kurzaufenthaltern in den letzten zehn Jahren erhöhe zudem die Gefahr von Schwarzarbeit ganz erheblich.
Für die Unia ist es deshalb "undenkbar, dass der Bundesrat in den Verhandlungen mit der EU überhaupt nur schon die Meldepflicht zur Disposition stellt", wie sie schreibt. Insbesondere für Personalverleiher und Temporärfirmen brauche es zusätzliche gezielte Massnahmen für wirksame Kontrollen. (sda)
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