Tiefere Hürden für Umnutzung von Ställen
Der Nationalrat nahm eine Motion der ständerätlichen Raumplanungskommission (UREK) mit 98 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Diese verlangt, dass die Kantone Umnutzungen zulassen können, sofern das in ihrem Richtplan vorgesehen ist.
Dabei dürfen der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Weil die Bauten bereits stehen, droht laut Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI) keine zusätzliche Zersiedelung.
Mit der Stossrichtung zeigte sich der Nationalrat grundsätzlich einverstanden. Er ergänzte die Motion jedoch, um die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet besser zu gewährleisten: Die kantonalen Regelungen müssen auf einer regionalen Planung beruhen und zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen.
Viel Geld im Spiel
Franz Ruppen (SVP/VS) sprach sich gegen die Ergänzung aus. Ziel sei es, traditionelle Landschaft und traditionelles Kulturgut zu erhalten, sagte er. Mit dem Zusatz seien die Hürden zu hoch.
Gescheitert ist auch der Antrag von Benoît Genecand (FDP/GE), die Motion der UREK abzulehnen. Es gehe um viel Geld, sagte Genecand. Die Landwirtschaft müsse sich modernisieren. Sie dürfe nicht zur Immobilien-Vermarkterin werden.
Landwirtschaftsgebiet sei grundsätzlich nicht zum Wohnen da, rief Raumplanungsministerin Doris Leuthard in Erinnerung. Auch der Bundesrat will den Kantonen aber mehr Spielraum für das Bauen ausserhalb von Bauzonen einräumen. In der Vernehmlassung hat er vorgeschlagen, dass für zonenwidrige Bauten ein Ausgleich geschaffen werden muss, zum Beispiel mit dem Abbruch eines nicht mehr benötigten Gebäudes.
Weil die UREK-Motion keine Kompensation vorsieht, sprach sich Leuthard dagegen aus. Das sei ungerecht und heize die Zersiedelung eher noch an, warnte sie. Der Vorstoss geht nun zurück an den Ständerat.
Anliegen von Bergkantonen
Hintergrund der Motion sind zwei Standesinitiativen, die Ständerat und Nationalrat abgelehnt haben. Heute dürfen landwirtschaftliche Bauten wie Ställe und Scheunen nur unter strengen Voraussetzungen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die Kantone Graubünden und Wallis verlangten daher, dass nicht mehr genutzte Gebäude umgebaut werden dürfen, sofern dabei deren Identität gewahrt wird.
Das geht den Räten zu weit. Der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet würde dadurch verletzt, sagte Fässler. Nach seinen Angaben gibt es heute ausserhalb von Bauzonen rund 400'000 Bauten ohne Wohnnutzung. Wie viele davon nicht mehr für den ursprünglichen Zweck genutzt werden, ist unklar.
Eine bürgerliche Minderheit machte sich vergeblich für die Initiativen stark. Es gehe lediglich darum, die Landschaft zu unterhalten und zu erhalten, sagte Pierre-André Page (SVP/FR). Die Initiativen sind mit der Ablehnung durch den Nationalrat vom Tisch. (sda)
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