Aeschi ziert sich – will er von Blocher einen Auftrag?
Es ist eine grosse Erzählung im politischen Selbstverständnis von Christoph Blocher: der Auftrag. Von wem genau er kommt, ist nicht immer ganz klar – von der Partei, von den Wählern, vom Volk. Sicher ist: Blocher wurde 2003 Bundesrat, weil er nach eigener Darstellung einen Auftrag hatte. Nicht unbedingt, weil er wollte. Er musste.
Die Frage, die sich nun stellt: Wartet auch SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi auf einen Auftrag?
Der Zuger Nationalrat gehört zum innersten Machtzirkel der Partei. Bereits 2015 war er Wunschkandidat der SVP-Spitze, unterlag bei der Wahl aber deutlich dem Waadtländer Guy Parmelin.

Seit Tagen fragt man sich in Bundesbern: Wagt Thomas Aeschi einen zweiten Anlauf? Klarheit erhoffte man sich spätestens an diesem Freitag mit Ablauf der Meldefrist. Doch daraus wird nichts: Aeschi braucht mehr Zeit.
Das führt zu einer sonderbaren Situation: Die Zuger Kantonalpartei nominierte ihn am Freitag zuhanden der SVP-Findungskommission – und musste gleichzeitig mitteilen, dass sein persönlicher Entscheid noch aussteht.
Aeschi wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert, er habe «grossen Respekt und tiefe Demut vor dem Amt als Bundesrat». Er danke der Kantonalpartei für das Vertrauen. Aber: «Bevor ich der Findungskommission mitteilen kann, ob ich mich für das Amt als Bundesrat erneut zur Verfügung stelle, werde ich in den kommenden Wochen intensive Gespräche führen.»
Aeschi will nicht nur mit seiner Familie sowie Parlamentariern der SVP und anderer Parteien sprechen, sondern auch die Anhörung durch die Findungskommission abwarten. Eines hat er allerdings bereits entschieden: Präventiv ist er als Mitglied der Findungskommission bis zum Tag der Bundesratswahl am 9. Dezember in den Ausstand getreten.
Das Risiko einer zweiten Niederlage
Aeschis Vorgehen überrascht. Schliesslich endet die offizielle Meldefrist für Bundesratskandidaturen am Freitagmittag um 12 Uhr. Aus dem innersten Parteizirkel ist jedoch zu hören, dass sich diese Frist nicht an die Anwärter selbst, sondern an die Kantonalsektionen richtet. Mit der offiziellen Nomination durch die Zuger SVP hat sich Aeschi also noch etwas Zeit verschafft.
Der 47-jährige Zuger dürfte seine Wahlchancen genau abwägen. Denn zweimal für den Bundesrat zu kandidieren, ist das eine. Zweimal nicht gewählt zu werden, etwas anderes.
Zwar scheiterte auch Karin Keller-Sutter beim ersten Versuch. Doch bei ihrer zweiten Kandidatur 2018 ging die damalige St.Galler Ständerätin als klare Favoritin ins Rennen. Eine vergleichbare Ausgangslage hat Aeschi nicht.
Tritt der Zuger an, dürfte ihn die SVP-Fraktion auf das Ticket setzen. Die höhere Hürde ist die Bundesversammlung. Es erstaunt deshalb nicht, dass Aeschi nicht nur innerhalb der Partei sondiert, sondern auch ausserhalb – wie er in der Medienmitteilung bemerkenswert offen schreibt.
Zug hat schon einen Bundesrat
Ein zweites Handicap kommt hinzu: Der kleine Kanton Zug ist mit Verteidigungsminister Martin Pfister bereits im Bundesrat vertreten. Allerdings hat die Bedeutung des Herkunftskantons abgenommen. Die sogenannte Kantonsklausel, wonach nicht zwei Mitglieder des Bundesrates aus demselben Kanton stammen durften, wurde mit der neuen Bundesverfassung 1999 abgeschafft. Zudem ist die Zentralschweiz historisch betrachtet in der Landesregierung notorisch untervertreten.
Und dann wäre da noch Zürich.
Die Zürcher SVP schafft es nicht, einen eigenen Kandidaten für die Nachfolge von Guy Parmelin zu stellen. Dabei ist der stolze Kanton traditionell der Ansicht, dass die Wirtschaftslokomotive der Schweiz auch in der Landesregierung vertreten sein sollte.
Pikantes Detail am Rande: Genau mit der kurzen Bedenkfrist bis Freitagmittag hat ein anderes SVP-Schwergewicht, der Zürcher Nationalrat Thomas Matter, seine Absage für eine Kandidatur begründet.
Vielleicht könnten sich die Zürcher stattdessen mit Aeschi anfreunden. Zug ist heute schliesslich fast schon ein (finanziell potenteres) Quartier von Zürich.
Und womöglich wäre das genau der Auftrag, auf den Thomas Aeschi noch wartet. Einer aus Zürich.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.