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«Teilweise verfassungswidrig»: Bundesgericht weist Staatssekretariat für Migration in die Schranken

Bei der Frage, ob ein Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erhält oder nicht, hat der Bund das letzte Wort. Doch jetzt urteilt das Bundesgericht: Dieses Vetorecht verstösst teilweise gegen die Verfassung.
Lea Hartmann
Bei der Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen redet der Bund mit. Nicht immer ist das rechtens. (Bild: Keystone)
Entscheidet ein Kanton, einer Ausländerin die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, muss das nicht heissen, dass sie tatsächlich bleiben darf.

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