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Kampf um «Lex UBS» entschieden – Keller-Sutter setzt sich durch

Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat sich fast auf der ganzen Linie durchgesetzt: Der Ständerat hat beschlossen, die Kapitalregeln für die UBS deutlich zu verschärfen. Damit ist die Debatte aber noch nicht beendet.
von Fabian Schäfer
Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat die Kritik der UBS in der Diskussion im Ständerat scharf zurückgewiesen. (Bild: Peter Schneider)

Es ist vollbracht. Nach einem langen, harten Kampf hat der Ständerat am Mittwoch im zweiten Anlauf über die «Lex UBS» entschieden. Für die letzte verbliebene Schweizer Grossbank sollen künftig wesentlich strengere Kapitalregeln gelten.

Der Ständerat folgte einem Vorschlag von Peter Hegglin (Mitte): Nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren soll die UBS ihre ausländischen Tochterfirmen im Schweizer Stammhaus zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen. Heute sind es 45 Prozent. Der Bundesrat wollte noch weiter gehen und der UBS eine 100-prozentige Unterlegung vorschreiben. Für diese Variante haben sich auch die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht eingesetzt.

UBS «möchte» in der Schweiz bleiben

Die Differenz zwischen 90 und 100 Prozent ist so klein, dass man den Entscheid des Ständerats als Sieg für Finanzministerin Karin Keller-Sutter auslegen kann. Sie hat sich in dieser Debatte stark exponiert und engagiert – zu stark, finden manche in Bern und Zürich.

Phasenweise wirkte der Konflikt wie ein Zweikampf zwischen ihr und UBS-Chef Sergio Ermotti, der sich persönlich ebenfalls stark einsetzte. Kurz vor der Debatte hat er den Ständeräten via NZZ sinngemäss erklärt, manche von ihnen hätten das Thema noch immer nicht verstanden und sich in die Irre führen lassen. Die Intervention löste in Bern grosses Echo aus, aber kaum im Sinn der UBS.

Die Bank bezeichnete die 90-Prozent-Lösung am Mittwoch als «weitere übermässige Verschärfung» der Schweizer Kapitalregeln, die bereits zu «den strengsten der Welt» gehörten. Gemäss den Behörden hingegen läge die UBS auch mit den neuen Vorschriften bei der Kapitalquote international lediglich im Mittelfeld.

Den Vorschlag des Bundesrats hatte die UBS gar als «extrem» bezeichnet. Abwechslungsweise warnte sie vor der Verlegung des Hauptsitzes ins Ausland, dem Verlust vieler Stellen oder höheren Kosten für ihre Kunden. In einem neuen Positionspapier hält die UBS nun fest, sie «möchte» weiterhin aus der Schweiz heraus tätig sein. Zu den Kosten sagte Keller-Sutter am Mittwoch, wenn die UBS-Kunden in der Schweiz mehr bezahlen müssten, wäre dies nicht logisch, weil die Verschärfung auf das Auslandgeschäft ziele.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat die Kritik der UBS in der Diskussion im Ständerat scharf zurückgewiesen. (Bild: Peter Schneider)

Mildere Variante ist gescheitert

Die entscheidende Abstimmung im Ständerat ist mit 29 zu 16 Stimmen ausgegangen. Damit hat sich die strengere Variante gegen einen Vorschlag der Wirtschaftskommission durchgesetzt, die eine für die UBS günstigere Lösung vorsah: Sie verlangte ebenfalls eine 100-prozentige Unterlegung, bis zu 50 Prozent hätte die UBS aber mit sogenannten AT1-Anleihen abdecken können. Diese umstrittenen Papiere zählen nicht zum harten, sondern nur zum «erweiterten» Kernkapital. Sie sind für die Bank günstiger, aber auch weniger sicher. Die UBS hatte durchblicken lassen, dass sie damit leben könnte.

Hinter diesem Vorschlag stand eine Gruppe von Ständeräten um Thierry Burkart (FDP) und Erich Ettlin (Mitte). Ihr Antrag scheiterte, weil sie die Mehrheit ihrer jeweiligen Parteikollegen nicht auf ihrer Seite hatten. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 33 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Nein sagten die SVP-Vertreter und vereinzelte Freisinnige. Besonders gross war die Skepsis bei den Repräsentanten der Finanzplatz-Kantone Zürich, Genf und Tessin.

Das Ziel der Verschärfung ist klar: Wenn die UBS mit ihren Geschäften irgendwo auf der Welt in Schwierigkeiten gerät, darf dies nicht dazu führen, dass das Schweizer Mutterhaus und dessen systemrelevante Funktionen gefährdet werden. Die Befürworter wollen vor allem verhindern, dass die UBS bei ihrer Expansion in den USA übermässige Risiken eingeht, etwa bei der Übernahme kleinerer Banken.

Das Wachstum der UBS in den USA wird deutlich teurer, wenn sie die neuen Aktivitäten stärker mit hartem Eigenkapital unterlegen muss. Dies soll bewirken, dass die UBS-Aktionäre möglichst die gesamten Risiken selbst tragen müssen – und dass sie nicht mehr einen Teil implizit auf die Schweizer Steuerzahler abschieben können, was Keller-Sutter als «faktische Staatsgarantie» oder «Subvention» bezeichnete.

Referendum ist weiterhin möglich

Strengere Kapitalregeln für Auslandgeschäfte waren bereits nach der UBS-Krise 2008 geplant, als Bund und Nationalbank zum ersten Mal eine Grossbank retten mussten. Damals wurden die Regeln jedoch unter Druck der Credit Suisse (CS) rasch wieder verwässert. Nach dem Zusammenbruch der CS 2023 mussten die Steuerzahler erneut – und ohne gefragt zu werden – Risiken im Milliardenbereich übernehmen, um ein Chaos zu verhindern. Zwar sind in beiden Fällen Verluste für den Staat ausgeblieben, aber das hätte auch anders ausgehen können. Nach dem CS-Untergang flammten die alten Streitfragen um die Auslandgeschäfte wieder auf.

Noch sind die Diskussionen nicht beendet. Nach dem Ständerat ist als Nächstes die Wirtschaftskommission des Nationalrats am Zug. Dort dürften die beiden Lager erneut in aller Heftigkeit kollidieren. Voraussichtlich im Dezember soll der Nationalrat entscheiden. Wie die Debatten ausgehen, ist offen. Involvierte rechnen kaum damit, dass der Nationalrat eine Lösung beschliesst, die für die UBS milder wäre. In jedem Fall ist am Ende ein Referendum möglich.

Sollte es zu einer Volksabstimmung kommen, wäre deren Ausgang wohl interpretationsbedürftig. Falls das Volk die «Lex UBS» ablehnt, wird man sich darüber streiten, was das nun bedeutet: Ist die Mehrheit mit dem Status quo zufrieden? Das würde die UBS freuen. Oder will das Volk im Gegenteil eine schärfere Regulierung im Sinne der Behörden? Der Machtkampf könnte noch lange dauern.

Artikel: http://www.vaterland.li/regional/schweiz/staenderat-verschaerft-kapitalregeln-fuer-die-ubs-art-761414

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