Splittingmodell bei Aargauer Stipendien
Die umstrittene Revision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge wurde mit 119'746 Ja- zu 76'243 Nein-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung lag bei 48.78 Prozent. Die Bürgerlichen waren für die Revision, die Linken dagegen. Auf Antrag der SP wurde das Gesetz dem Volk zum Entscheid vorgelegt.
Studenten müssen das zinslos gewährte Darlehen innerhalb von zehn Jahren nach Ausbildungsende zurückzahlen. Betroffen sind 1200 Personen, die rund neun Millionen Franken pro Jahr als Stipendien beziehen.
Mit dem Splittingmodell sollen drei Millionen Franken pro Jahr eingespart werden. Wie hoch die Einsparungen unter dem Strich ausfallen, ist jedoch offen: Wenn Studierende einer Teilzeitarbeit nachgehen, um sich nicht verschulden zu müssen, so verlängert sich die Studienzeit.
Als Folge davon muss der Aargau den Universitäten länger eine Abgeltung bezahlen. Verlängert ein Drittel der Studierenden wegen des Verzichts auf ein Darlehen das Studium, so fallen beim Kanton Mehrkosten von 570'000 Franken pro Jahr an.
Chancengleichheit gefährdet
SVP, FDP und CVP stimmten im Parlament für das Splittingmodell. Der Kanton müsse angesichts seiner Finanzprobleme sparen. Alle hätten einen Beitrag zu leisten. Wer ein Studium absolviere, verdiene später mehr, hiess es.
Für die Gegner aus dem linken Lager torpedieren die neuen Spielregeln die Chancengleichheit. Es müssten sich nun ausgerechnet jene verschulden, deren Elternhäusern sich die Ausbildungskosten nicht leisten könnten.
Der Aargau wird im Stipendienwesen gemäss den Gegnern fortan den letzten Rang der Kantone belegen. Ein ähnliches Splittingmodell kennen unter anderem die Kantone Bern, Luzern, Thurgau und Uri. (sda)
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