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Schweizer Salinen nicht Schuld für Fontäne

Die Schweizer Salinen AG trifft für den spektakulären und umweltschädigenden Soleaustritt vom Juni 2017 keine Schuld. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat deshalb das Strafverfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens eingestellt.
Für den Austritt von Solewasser auf einem stillgelegten Bohrloch in Muttenz BL trifft die Schweizer Salinen AG keine Schuld. Das Strafverfahren wurde eingestellt. (Archiv)
Für den Austritt von Solewasser auf einem stillgelegten Bohrloch in Muttenz BL trifft die Schweizer Salinen AG keine Schuld. Das Strafverfahren wurde eingestellt. (Archiv)
Ermittelt worden war nach dem Vorfall wegen Widerhandlung gegen das Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft kommt nun zum Schluss, dass die Freisetzung der Sole für die Schweizer Salinen AG ...

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