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Schweiz lehnt Auslieferungsgesuch ab

Die Schweiz hat einen Entscheid gefällt, der sich auf den Prozess gegen Beate Zschäpe und die Helfer des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) in Deutschland auswirken könnte: Sie liefert Ralf Marschner nicht an Deutschland aus.
Die Schweiz hat ein Auslieferungsgesuch aus Deutschland abgelehnt, das den NSU-Prozess betrifft. Im Bild Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte. (Archiv)
Die Schweiz hat ein Auslieferungsgesuch aus Deutschland abgelehnt, das den NSU-Prozess betrifft. Im Bild Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte. (Archiv)
Der Mann gilt als Schlüsselfigur zur Aufklärung der NSU-Morde. Ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz (BJ) sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, Marschner werde nicht ausgeliefert.

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