Nächster Akt im Waadtländer Politdrama: Valérie Dittli sieht ihre Grundrechte verletzt
Ist Valérie Dittli eine wandelnde politische Tote? Das Waadtländer Kantonsparlament hat die Mitte-Regierungsrätin Ende April in einer Resolution zum Rücktritt aufgefordert. Es ist nicht die erste derartige Forderung, die auf die 33-jährige gebürtige Zugerin niederprasselt. Dittlis politischer Rückhalt tendiert gegen null.
Das hat mit einer Reihe von Affären zu tun, welche die Waadtländer Politik in der letzten Zeit erschüttert haben. Ein parlamentarischer Bericht stellt Dittli, die 2022 sensationell den Einzug in die Exekutive schaffte, ein vernichtendes Zeugnis aus. Die Rede ist von mangelhaftem Management, Misstrauen gegenüber Verwaltungsangestellten, fehlender Führung.
Sodann laufen zwei Strafuntersuchungen gegen den einstigen Polit-Shootingstar. Bei der einen geht es um den Verdacht auf Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer verunglückten Steuerreform ihres Vorgängers Pascal Broulis (FDP).
Bei der anderen ermittelt die Staatsanwaltschaft, weil Dittli Jean-Claude Mathey, dem früheren Präsidenten der ländlichen Bodenkommission des Kantons Waadt, einen Auftrag im Umfang von 10'000 Franken aus öffentlichen Mitteln gab. Gemäss einem Bericht, den der frühere Kantonsgerichtspräsident Jean-François Meylan verfasste, zog Mathey im Gegenzug eine Strafanzeige gegen Dittli zurück. Laut Meylan hat Dittli die Gesamtregierung nicht über den Deal informiert. Zudem erachtet er das Honorar von 10'000 Franken als Gegenleistung für überrissen.
Am Freitag hat die Geschichte eine neue Wendung genommen. Valérie Dittli trat vor die Medien und warf ihren Regierungskollegen vor, ihr das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf rechtliches Gehör verweigert zu haben. Dittli stützte sich auf das Fazit eines Rechtsgutachtens, das sie auf eigene Kosten in Auftrag gegeben hatte.
Darin kommen die Genfer Rechtsprofessorin Vanessa Rüegger und der Zürcher Rechtsprofessor Felix Uhlmann zum Schluss, dass Dittlis Recht, angehört zu werden, bei der Erarbeitung des Berichts von Meylan und bei der Weitergabe desselben an die Staatsanwaltschaft auf gravierende Weise verletzt worden sei.
Dittli erklärte zum Beispiel, sie habe vor der Veröffentlichung des fertigen Berichts nicht Stellung nehmen können. Menschenrechte seien ein Grundpfeiler der Demokratie, die allen gehörten – auch Mitgliedern einer Regierung. Dittli sagte, sie fühle sich in ihrer Menschenwürde verletzt. Die Gewährung von Grundrechten sei kein Hindernis für Ermittlungen. Ihre Stellungnahme bedeute nicht, dass sie sich gegen die Untersuchung der Vorwürfe stemme. Es gehe nur darum, die Verfahrensregeln zu respektieren.
Dittli verlangte von ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Waadtländer Exekutive, den Bericht Meylan und die dazugehörige Medienmitteilung von der Homepage des Kantons Waadt zu entfernen.
Regierung zeigt Dittli kalte Schulter
Die Gesamtregierung tritt nicht auf die Forderung Dittlis ein. Kaum war die Pressekonferenz beendet, teilte sie mit, die Mitte-Politikerin habe beim Mandat für Meylan mitwirken und sich zweimal bei ihm erklären können. Die Regierung kam nach einer internen Analyse zum Schluss, Dittlis Privatgutachten widerspiegle nicht den aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Dittli wollte gemäss ihren eigenen Worten mit der externen Analyse die Wogen glätten. Das ist nicht gelungen. Offen bleibt, ob sie bei den nächsten Wahlen im kommenden Februar noch einmal antritt. Im Frühling 2025 entzog ihr die Gesamtregierung das Finanzdepartement. Sie ist seither «nur noch» Vorsteherin des Departements für Landwirtschaft, Nachhaltigkeit, Klima und Digitalisierung. Sie betonte an der Pressekonferenz, sie wolle sich weiterhin mit voller Kraft in den Dienst der Bevölkerung stellen.
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