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Der leise Angriff auf die Personenfreizügigkeit: Diese Rolle spielt die Brandkatastrophe von Crans-Montana

Alle EU-Bürger müssen künftig einen Strafregisterauszug vorlegen, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten: Mit diesem Entscheid riskiert das Parlament einen Konflikt mit Brüssel.
Jacques und Jessica Moretti auf dem Weg zu einer Anhörung bei der Walliser Staatsanwaltschaft. (Bild: Jean-Christophe Bott/Keystone)
Das systematische Einholen von Strafregisterauszügen könnte die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz belasten. (Bild: Gaetan Bally/Keystone)

Justizminister Beat Jans warnte vergebens, dass die Massnahme die Personenfreizügigkeit verletzt. Tatsächlich dürfen die Schweizer Behörden seit Inkrafttreten des Abkommens nicht mehr flächendeckend über die kriminelle Vergangenheit von EU/Efta-Zuzügern Bescheid wissen. Doch genau das wollen der Nationalrat und der Ständerat. In beiden Kammern hiess die bürgerliche Mehrheit in der Sommersession zwei gleichlautende Motionen der SVP gut. Der Inhalt: Künftig müssen alle Bürger aus der EU und den Efta-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein ihr Vorstrafenregister offenlegen, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Das Ziel lautet, schwere Straftäter von der Schweiz fernzuhalten.

Vielleicht entscheidend für den Beschluss des Parlaments waren zwei Vorfälle der jüngeren Vergangenheit. Der erste betrifft die Brandkatastrophe von Crans-Montana, auf welche die SVP in ihren Vorstössen explizit verwies. In der Neujahrsnacht starben in der Bar Le Constellation 41 Personen und 115 wurden schwer verletzt. Betreiber Jacques Moretti, ein Franzose aus Korsika, war in Frankreich wegen Freiheitsberaubung und Förderung der Prostitution zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten (vier davon unbedingt) verurteilt worden. Hätten die Walliser Behörden von der Vorstrafe gewusst, hätten sie ihm die Aufenthaltsbewilligung möglicherweise verweigern können.

Verbindungen zur Mafia

Schauplatz des zweiten Vorfalls ist Graubünden. Im Februar erfuhr die Schweiz, dass der Kanton vier Personen mit Verbindungen zur italienischen Mafia eine Aufenthaltsbewilligung gewährte. Die mutmasslichen Mitglieder des organisierten Verbrechens wohnten seit Jahren im Misox. Einer von ihnen, ein 52-jähriger Italiener, wollte sich zuerst im Tessin installieren, erhielt aber die Bewilligung wegen seines Vorstrafenregisters nicht. In Graubünden hatte er schliesslich Erfolg.

Das systematische Einholen von Strafregisterauszügen könnte die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz belasten. (Bild: Gaetan Bally/Keystone)

Weshalb scheiterte der Mann im Tessin? Der Grund liegt darin, dass sich der Kanton seit 2015 den Regeln aus Brüssel und Bern widersetzt. Im Südkanton erhalten EU/Efta-Bürger und Grenzgänger nur eine Bewilligung, wenn sie einen Strafregisterauszug präsentieren. Ist der Kanton Tessin deshalb sicherer geworden? Der Effekt sei schwer messbar, teilt die Justizdirektion von Regierungsrat Norman Gobbi (Lega dei Ticinesi) mit. Denn die Massnahmen seien Teil einer Serie von Präventionsanstrengungen.

Eine Auswertung für die Zeit zwischen April 2015 und März 2016 zeigt: Bei 192 Personen (1,1 Prozent der Gesuchsteller) kamen Vorstrafen ans Licht. Bei 33 Personen handelte es sich um schwerwiegende Delikte gegen Leib und Leben; ihnen verweigerte der Kanton die Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung.

Für SVP-Ständerat Marco Chiesa ist klar, dass die Praxis seines Kantons funktioniert. Das systematische Einholen von Strafregisterauszügen habe weder die Verwaltung gelähmt noch ein Bürokratiechaos provoziert, sagte er letzte Woche in der kleinen Kammer an die Adresse von Beat Jans.

Heute darf die Schweiz bei EU-/Efta-Bürgern wegen der Personenfreizügigkeit nur in «begründeten Einzelfällen» einen Strafregisterauszug verlangen, nämlich bei konkreten Verdachtsmomenten. In der Praxis bedeutet das, dass etwa Terroristen, gewalttätige Extremisten, Mitglieder des organisierten Verbrechens, Mörder, Vergewaltiger und ganz allgemein schwere Straftäter nicht in die Schweiz kommen dürfen. Davon müssen die Behörden aber rechtzeitig Wind bekommen. «Der Verdacht kommt oft erst dann ans Licht, wenn eine Person bereits eine weitere Straftat in der Schweiz begangen hat», so Chiesa.

Offen bleibt, wie Brüssel auf den leisen Angriff des Parlaments auf die Personenfreizügigkeit reagiert. Verstösse gegen die Bilateralen I führen nicht automatisch zu Sanktionen. Wie die NZZ berichtete, beschränkte sich die EU bis jetzt darauf, die Schweiz wegen der Tessiner Praxis bei den jährlichen Treffen im Gemischten Ausschuss zu ermahnen. Würde die Praxis auf die ganze Schweiz ausgeweitet, könnten die Reibungen zunehmen. Im Extremfall könnte die EU das Freizügigkeitsabkommen sogar kündigen, wenn sich der Streit auf diplomatischer und politischer Ebene nicht lösen liesse. Damit würden auch die übrigen Abkommen der Bilateralen I wegfallen. Ob Brüssel wegen der Strafregisterauszüge eine solche Eskalation in Kauf nähme, ist eine andere Frage.

Klar ist: Der Bundesrat hält Nachverhandlungen zu diesem Thema für aussichtslos. Bis die Schweizer Migrationsbehörden alle Neuankömmlinge aus der EU tatsächlich zu ihrer strafrechtlichen Vergangenheit durchleuchten, dauert es sowieso noch eine Weile. Beide Vorstösse müssen noch einmal in beiden Räten behandelt werden. Werden sie bestätigt, muss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

 
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