Parlament packt Stalker härter an
Die Gesetzesvorlage sei ein wichtiger Schritt für den besseren Schutz von Gewaltopfern, betonte Viola Amherd (CVP/VS). Im letzten Jahr seien über 17'000 Straftaten von häuslicher Gewalt registriert worden. 21 Menschen seien gestorben, die meisten davon Frauen.
Die grosse Kammer hiess die Vorlage am Dienstag mit 122 zu 62 Stimmen gut. Die meisten Änderungen im Zivil- und im Strafrecht waren unbestritten. Ziel ist es, Kontakt- und Rayonverbote besser durchzusetzen. Zudem sollen weniger Strafverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingestellt werden.
Bewegungsdaten als Beweis
Kontakt- und Rayonverbote können Gerichte bei Drohungen oder Stalking seit zehn Jahren verhängen. Künftig sollen sie sie auch anordnen können, dass der Stalker oder die Stalkerin eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband trägt. Damit kann aufgezeichnet werden, wo sich die Person aufhält.
Halten Stalker sich nicht an die Auflagen, können die Aufzeichnungen als Beweis gegen sie verwendet werden. Allerdings kann die Polizei nicht unmittelbar eingreifen. Der Bundesrat verzichtete nach der Vernehmlassung auf Echtzeit-Überwachung, für die den Kantonen die Ressourcen fehlen.
Ebenso hat der Bundesrat die Dauer der Massnahme verkürzt: Eine elektronische Fussfessel kann für höchstens jeweils sechs und nicht zwölf Monate angeordnet werden. Allerdings ist eine Verlängerung um bis zu sechs Monate möglich.
Wer trägt Kosten?
Die Überwachung mit Fussfessel wird auf Antrag des Opfers angeordnet. Das Parlament will im Gesetz verankern, dass die Kosten dafür der überwachten Person auferlegt werden können. Der Nationalrat beschloss am Dienstag, dies auch für die Gerichtskosten vorzusehen. Im Visier hat er vermögende Personen.
Allerdings gab es im Rat dagegen Widerstand. Eine Minderheit forderte, dass die Opfer dadurch nicht übermässig belastet werden dürfen. Diese seien im Bereich der häuslichen Gewalt häufig auch wirtschaftlich mit dem Täter verbunden, argumentierte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Eine weitere Minderheit aus den Reihen der FDP plädierte für den Grundsatz der Kostenlosigkeit. Der Rat lehnte beide Anträge ab.
Opfer unter Druck
Im Strafrecht wollen Parlament und Bundesrat neue Regeln zur Sistierung und Einstellung von Verfahren wegen häuslicher Gewalt verankern. Ob das Strafverfahren fortgeführt wird, soll nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängen. Vielmehr sollen die Strafbehörden für den Entscheid verantwortlich sein.
Damit will der Bundesrat der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Täter das Opfer unter Druck setzen, um die Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Verfahren dürften jedoch weiterhin sistiert werden, wenn das zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt, betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Wann darf Verfahren sistiert werden?
Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden dürfen. Zudem soll die Strafbehörde anordnen können, dass die beschuldigte Person für die Zeit der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt besucht.
Eine Minderheit im Nationalrat wollte die Bestimmung ganz aufheben. Viele Opfer würden bereits heute ihren Strafantrag zurückziehen, obwohl häusliche Gewalt ein Offizialdelikt sei, kritisierte Andrea Geissbühler (SVP/BE). An der Bestimmung weiter herumzubasteln, sei daher nicht zielführend.
Im Raum stand auch eine Rückweisung an die Kommission. Die SVP wollte bei einfacher Körperverletzung, wiederholten Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung ganz auf eine Einstellungs- und Sistierungsmöglichkeit verzichten. Täter müssten in diesen Fällen bestraft werden, betonte Geissbühler.
Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte, mit den Anträgen tue man dem Opfer keinen Gefallen. Damit würde dessen Wille überhaupt keine Rolle mehr spielen. Sommaruga plädierte für das differenzierte Vorgehen des Bundesrates. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Anträge deutlich ab.
Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat. (sda)
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