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Noch keine Praxis zur Härtefallklausel

Seit letztem Oktober gelten die verschärften Bestimmungen zu Ausschaffung krimineller Ausländer. Die umstrittene Härtefallklausel ist von den Staatsanwaltschaften in den ersten sechs Monaten in rund 50 Fällen angewendet worden.
Seit letztem Oktober gelten strengere Regeln für die Landesverweisung. Eine gefestigte Gerichtspraxis gibt es dazu noch nicht. Heikel ist vor allem die Anwendung der Härtefallklausel. (Archivbild)
Seit letztem Oktober gelten strengere Regeln für die Landesverweisung. Eine gefestigte Gerichtspraxis gibt es dazu noch nicht. Heikel ist vor allem die Anwendung der Härtefallklausel. (Archivbild)
Das teilte die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) am Dienstag anlässlich einer Tagung zu dem Thema mit.

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