Neues Steuermodell für Paare
Das Thema beschäftigt die Politik seit Jahren. 2016 ist eine Volksinitiative der CVP knapp gescheitert. Nun nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe. Er setzt dabei auf jene Lösung, die er bereits 2012 vorgeschlagen hatte.
"Wir haben das Gefühl, dieses Modell könnte vielleicht mehrheitsfähig werden", sagte Finanzminister Ueli Maurer vor den Medien in Bern. Und vielleicht führe es zu einem Heiratsboom. "Wer weiss", sagte Maurer.
Fest steht, dass die neue Paarbesteuerung zu jährlichen Mindereinnahmen von 1,15 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer führen würde. Laut Maurer kann das ohne zusätzliche Sparprogramme finanziert werden.
Der tiefere Betrag gilt
Heute werden manche Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Übersteigt die Mehrbelastung zehn Prozent, liegt gemäss Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Der Bundesrat schlägt nun eine Tarifkorrektur vor.
In einem ersten Schritt soll die Behörde die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnen. In einem zweiten Schritt berechnet sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. Das Ehepaar würde den tieferen der beiden Beträge schulden.
Abzug für Einverdienerehepaare
Die alternative Steuerberechnung vergrössert die Belastungsunterschiede zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren. Deshalb will der Bundesrat für Einverdienerehepaare neu einen Abzug in der Höhe von 8100 Franken einführen. Damit würden diese künftig weniger Steuern zahlen als nach geltendem Recht, wie es in der Botschaft heisst.
Der heutige Zweitverdienerabzug soll beibehalten werden. Selbst bei einem nur geringen Zweitverdienst soll dieser mindestens gleich hoch sein wie der Einverdienerabzug. Das soll verhindern, dass sich ein Zweiteinkommen steuertechnisch nicht lohnt. Die Arbeitsanreize würden erhöht, schreibt der Bundesrat. Beibehalten will er auch den Verheiratetenabzug. Alleinstehende sollen wie bereits heute stärker belastet sein.
Unverheiratete mit Kindern
Steigen würde die Steuerbelastung für Konkubinatspaare mit Kindern. Deren übermässige Entlastung sei eine der Ursachen dafür, dass manche Ehepaare benachteiligt seien, schreibt der Bundesrat. Deshalb soll für unverheiratete Personen mit Kindern künftig bei der direkten Bundessteuer stets der Grundtarif anstelle des Verheiratetentarifs zur Anwendung kommen.
Damit nicht Alleinerziehende darunter leiden, soll für sie die Mehrbelastung mit einem Abzug in der Höhe von 11'500 Franken kompensiert werden. Für mindestens 70 Prozent der Alleinerziehenden ändert sich nichts, weil sie wegen ihres tiefen Einkommens ohnehin keine direkte Bundessteuer zahlen. Kritiker warnten in der Vernehmlassung indes vor Vollzugsproblemen. Die Behörden müssten künftig abklären, ob alleinerziehende Person tatsächlich nicht mit einer weiteren erwachsenen Person im selben Haushalt lebten.
Konkubinats- statt Heiratsstrafe
Der Bundesrat hält eine "Konkubinatsstrafe" für gerechtfertigt. Es sei schwierig zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Beziehung derart gefestigt sei, dass es sich rechtfertigen würde, sie im Steuerrecht der Ehe gleichzustellen, argumentiert er.
Vor diesem Hintergrund sei eine gewisse Schlechterstellung bestimmter Konkubinatspaare gegenüber Ehepaaren hinzunehmen, zumal in der geltenden Rechtsordnung der Ehe und der Familie als wichtiger Grundeinheit der Gesellschaft eine Sonderstellung eingeräumt werde.
Strafe und Bonus
Schon heute werden manche Konkubinatspaare benachteiligt. 370'000 Ein- und Zweiverdienerehepaare profitieren nämlich von einem "Heiratsbonus". Sie müssen weniger Steuern zahlen als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dem gegenüber sind noch 80'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerpaare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt.
In der Vernehmlassung von 2012 hatten sich die meisten Verbände und Kantone gegen das Modell der alternativen Steuerberechnung ausgesprochen. Die Parteien waren gespalten. Dafür waren CVP, EVP und BDP. Die SVP bezeichnete das Modell als möglichen Weg, hätte aber ein Voll- oder Teilsplitting bevorzugt. FDP, SP und die Grünen forderten einen Wechsel zur Individualbesteuerung.
Der Bundesrat bleibt dennoch bei seinen Plänen von damals. Da sich das alternative Berechnungsmodell nur auf die direkte Bundessteuer auswirkt, können die Kantone ihre Lösung für die Ehepaarbesteuerung beibehalten. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.