Neuer Gesamtarbeitsvertrag für MEM-Industrie
Der neue GAV, dem in der Schweiz rund 100'000 MEM-Angestellte in mehr als 500 Unternehmen unterstellt sind, tritt am 1. Juli in Kraft und gilt für fünf Jahre - vorausgesetzt, die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen geben grünes Licht, wie die Verbände am Samstag separat mitteilten.
Automatischer Teuerungsausgleich
Nach zähen Verhandlungen hatten die Gewerkschaften vor fünf Jahren die Festsetzung eines Mindestlohns durchgesetzt. Nun einigten sich die Sozialpartner darauf, dass dieser ab 2019 automatisch an die Teuerung - gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise - angepasst wird.
Zusätzlich werden die Mindestlöhne im Tessin und im Jurabogen schrittweise erhöht, und zwar um 30 Franken pro Jahr. Damit sei ein erster Schritt getan, um das Tessin aus dem Niedriglohnsegment herauszuführen, schreibt die Gewerkschaft Syna. Externe Revisionsstellen kontrollieren künftig die Lohnanpassungen.
Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände schrieben sich auf die Fahnen, eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von bisher 40 Stunden auf 42 Stunden erfolgreich abgewehrt zu haben. Dies habe jedoch einen "hohen Preis" gekostet, schreibt der Kaufmännische Verband (kfmv): den Verzicht auf ein Krankentaggeld-Obligatorium sowie auf eine generelle Erhöhung der Mindestlöhne.
Zufriedenheit auf beiden Seiten
Arbeitgeber- wie Arbeitnehmervertretungen beschrieben die Verhandlungen als intensiv, äusserten sich mit dem Ergebnis zugleich zufrieden. Hans Hess, Präsident des Arbeitgeberverbands Swissmem, nannte den neuen GAV ein "ausgewogenes, modernes Vertragswerk", das die Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft besser berücksichtige.
Auch der Kaufmännische Verband spricht von einem "modernen Vertragspaket", dass die Herausforderungen durch den digitalen Wandel aufnehme und die Attraktivität der MEM-Branche für Arbeitnehmende und Berufseinsteiger erhöhe.
Emporgehoben wird eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Arbeit. So sollen der berufliche Aufstieg und Wiedereinstieg für Frauen erleichtert werden, schreibt die Gewerkschaft Unia. Dazu komme die Möglichkeit, Teilzeitpensen flexibler auf die Woche aufzuteilen oder die Arbeitszeit vorübergehend zu senken, um Familienpflichten nachzukommen.
Unternehmen müssen beabsichtigte Kündigungen älterer Mitarbeitender individuell prüfen. Arbeitgeber sind mit zwingender Zusage der Arbeitnehmenden ermächtigt, die Arbeitszeit unter klar definierten Umständen während 24 Monaten zu erhöhen; bisher war dies bis zu 30 Monate lang möglich.
Schliesslich planen die Sozialpartner eine "Weiterbildungoffensive": Der bereits bestehende Weiterbildungsfonds soll neu auch "Herausforderungen der Digitalisierung auf Funktions- und Jobveränderungen abfedern", wird Karin Oberlin, Leiterin Sozialpartnerschaft beim kfmv, zitiert. Die neue "MEM-Passerelle 4.0" soll Arbeitnehmenden neue berufliche Perspektiven eröffnen. (sda)
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