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Neuer GAV für SBB-Angestellte

Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich die SBB-Führung und die Gewerkschaften auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Darin enthalten sind unter anderem individuelle Lohnerhöhungen, ein Kündigungsschutz und ein längerer Vaterschaftsurlaub.
Mitte Juni waren Tausende SBB-Angestellte für ihren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf die Strasse gegangen. (Archivbild)
Mitte Juni waren Tausende SBB-Angestellte für ihren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf die Strasse gegangen. (Archivbild) (Bild: Keystone/WALTER BIERI)

Dafür müssen sich die Angestellten von SBB und SBB Cargo ab 2019 zu 40 Prozent an den "krankheitsbedingten Fehltagkosten" beteiligen, wie die SBB, die Gewerkschaften und Verbände SEV, Transfair, Kaderverband des öffentlichen Verkehrs (KVöV) sowie Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter (VSLF) am Mittwoch mitteilten.

Diese werden monatlich vom Lohn abgezogen. Damit sollen die "Gesamtsystemkosten" gesenkt werden. Bis jetzt hatte die SBB die Kosten vollständig getragen. Bisherige Mitarbeitende erhalten im Gegenzug eine entsprechende Lohnerhöhung.

Der GAV tritt am 1. Mai 2019 in Kraft und läuft über drei Jahre. Zuvor müssen aber noch der Verwaltungsrat und die Sozialpartner zustimmen. (sda)

 
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