Was bei der Bekämpfung der Mafia schief läuft
Die Bundesanwaltschaft hat von ihrer Aufsichtsbehörde soeben einen Rüffel kassiert: Im Bereich Wirtschaftskriminalität weigere sie sich zu oft, Verfahren zu übernehmen, und schiebe diese stattdessen an Kantone ab. Damit verstosse sie gegen die Strafprozessordnung und die Rechtsprechung, so die Aufsichtsbehörde AB-BA, die vom Zürcher Strafrechtsprofessor Marc Thommen geleitet wird. Sie verlangt von Bundesanwalt Stefan Blättler und seiner Behörde, «die rechtlichen Vorgaben strikt zu respektieren». Das tue man, so Blättler in seiner Stellungnahme. Er weist die Kritik der Aufsicht zurück.
Der Streit zwischen den Behörden wirft ein Schlaglicht auf ein zentrales Problem der Schweizer Mafia-Bekämpfung: Zu oft fühlt sich hierzulande niemand zuständig, Straftaten zu untersuchen und zu ahnden. Als Begründung dienen in der Regel fehlende Ressourcen, unklare Zuständigkeiten sowie fehlende Paragrafen.
In ihrem Inspektionsbericht zitiert die Aufsicht zwei Fälle, in denen die Bundesanwaltschaft zu passiv war und vom Bundesstrafgericht zurückgepfiffen wurde. In einem Fall war in Bern eine Meldung einer italienischen Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft eingegangen: Es ging um eine kriminelle Struktur in Europa und Asien, die mit gefälschten Luxuswaren, insbesondere Schuhen, einen Umsatz von mehreren hundert Millionen Euro erzielt haben soll.
Die Bundesanwaltschaft reichte den Fall ans Tessin weiter, da sich nach ihren Analysen kein Hinweis auf eine eigentliche «kriminelle Organisation» ergeben habe. Es scheine sich lediglich um «eine Bande» zu handeln, was nicht in die Bundeszuständigkeit falle. Das Tessin beharrte auf der Zuständigkeit des Bundes und bekam in Bellinzona recht.
Bloss: Bande oder kriminelle Organisation – was kümmert das die Mafia?
Statt in der Schweiz eine Untersuchung zu eröffnen und Akteure sowie Strukturen zu ermitteln, warten Kanton und Bund den Gerichtsentscheid über die Zuständigkeit ab. Die kriminellen Akteure bleiben unbehelligt. Und das ist alles andere als ein Einzelfall.
Diese haarspalterische «Ich-bin-nicht-zuständig-Mentalität» lässt Fachleute, die sich beruflich mit kriminellen Strukturen beschäftigen, verzweifeln. Für sie ist klar: Es fehlt am Verständnis für die Zusammenhänge. Viele Ermittler auf allen Staatsebenen begreifen bis heute nicht, dass ein Grossteil der in der Schweiz aktiven dubiosen bis kriminellen Strukturen miteinander verbunden ist. Föderalismus, im Verbund mit dem Mangel an Personal und Sachkenntnis, wird zum besten Helfer krimineller Organisationen.
Selbst ein vermeintlich kleiner Fall von Schwarzarbeit auf einer Baustelle hängt fast immer mit einer grösseren Struktur zusammen. Denn die Scheinfirmen, über die die Arbeiter angeblich angestellt sind, werden von Akteuren eingerichtet und betrieben, die auch in anderen kriminellen Zusammenhängen auftauchen. Diese Fake-Konstrukte werden nicht nur für Schwarzarbeit oder Sozialbetrug genutzt. Sie stellen auch die berüchtigten «falschen Rechnungen» aus, die hierzulande häufig von albanischen Akteuren geliefert werden. Damit waschen, verstecken und verschieben Kriminelle ihr Geld und betrügen zugleich den Fiskus. Solche falschen Rechnungen kommen auch in Vorgängen wie der erwähnten Luxusgüterfälschung zum Einsatz.
Hier ist eine extrem verästelte, neuartige kriminelle Organisation am Werk, die von der aktuellen Schweizer Gesetzgebung nicht als solche erfasst wird. Naive bis überforderte Behörden drücken sich davor, aktiv zu werden. Dabei wären gerade die immer häufiger auftauchenden «falschen Rechnungen» der erste Faden, der Ermittler zu einem Mafia-Netzwerk führen könnte.
Die Mafia ist nicht mehr die Mafia von früher. Sie hat sich, im Gegensatz zu den Schweizer Gesetzesparagrafen, an neue Realitäten angepasst. Längst arbeiten kriminelle Clans international zusammen. In Italien beginnt man, diese Strukturen zu verstehen. Dort brachte die Operation Hydra eine «Supermafia» aus ’Ndrangheta, Camorra und Cosa Nostra zum Vorschein, die das wirtschaftliche Zentrum Italiens, die Lombardei, beherrscht. Und die auch die Schweiz benutzt und unterwandert.
Anpassen an die Moderne müssen sich schleunigst auch die Schweiz, ihre Behörden und ihre Justiz. Sie können sogar von der Mafia lernen: Erfolg entsteht durch enge Zusammenarbeit, ständigen Informationsaustausch und vor allem vollen Einsatz statt kleinlicher Streits über Zuständigkeiten.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben






Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.