Zigaretten erst ab 18 Jahren
Exakt vor einem Jahr war Gesundheitsminister Alain Berset mit seinem Vorschlag für ein Tabakproduktegesetz gescheitert. Grund waren die geplanten Einschränkungen der Werbung im Kino oder auf Plakaten, der Verkaufsförderung und des Sponsorings. Bürgerliche Parlamentarier warnten vor einem "Angriff auf die freie Marktwirtschaft" und vor der "Bevormundung von Erwachsenen".
In der Zwischenzeit hat der Bundesrat das Gesetz überarbeitet. Am Freitag eröffnete er nun die Vernehmlassung zu einem zweiten Entwurf mit den weniger umstrittenen Teilen. Diese dauert bis am 23. März 2018.
Suchtgefahr früh eindämmen
Im Fokus stehen der Jugendschutz und ein Verkaufsverbot für Minderjährige. Das Verbot der Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige, das bereits in einer Mehrheit der Kantone gilt, wird auf die ganze Schweiz ausgeweitet. Zudem wird die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Testkäufen geschaffen, um die Einhaltung des Verbots zu überprüfen.
Der Bundesrat rechtfertigt diese Massnahme damit, dass "eine Mehrheit der Rauchenden vor dem 18. Lebensjahr zu rauchen beginnt". In diesem Alter könne das Rauchen besonders gravierende Gesundheitsschäden hervorrufen: verzögertes Wachstum und eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Lungen, Atemwegsbeschwerden und Asthma seien häufige Folgen eines frühen Tabakkonsums.
Legalisierung von E-Zigaretten
Künftig gestattet und reglementiert sein soll der Verkauf von Alternativprodukten wie nikotinhaltigen E-Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen wie sogenannten Heat Sticks. Dies ermögliche die Festlegung von gesetzlichen Anforderungen - insbesondere bezüglich Zusammensetzung und Kennzeichnung, schreibt der Bundesrat.
"Nach dem heutigen Wissensstand sind E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Zigaretten und können somit eine Alternative darstellen, mit der sich die Gesundheitsrisiken verringern lassen." Trotzdem sollen E-Zigaretten denselben Einschränkungen unterstellt werden wie herkömmliche Zigaretten.
Im Umgang mit Snus hat der Bundesrat einen Schritt auf das Parlament zugemacht. Solche Produkte sollen in Zukunft vermarktet werden dürfen. Das Produkt muss laut dem Entwurf mit einem spezifischen Warnhinweis versehen werden, der auf die Abhängigkeit und die Gesundheitsrisiken hinweist, die der Konsum mit sich bringt.
Verstoss gegen WHO-Übereinkommen
Verzichten will der Bundesrat auf Werbeverbote in Kinos, auf Plakaten und in der bezahlten Presse. Aus diesem Grund kann die Schweiz das 2004 von ihr unterzeichnete Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) nicht ratifizieren, das bis heute von 180 Staaten und der Europäischen Union ratifiziert wurde.
"Im Gegensatz zum ersten Entwurf erfüllt der zweite gewisse Mindestvorgaben der Konvention nicht mehr", schreibt der Bundesrat. Dies gilt beispielsweise für das fallen gelassene Sponsoringverbot für Tabakfirmen oder die Pflicht der Hersteller zur Meldung ihrer Tabakwerbeausgaben.
Keine Werbung zwischen Süssigkeiten
Im Internet und in den Gratiszeitungen sollen dagegen keine Tabakprodukte beworben werden dürfen. Ein Werbeverbot ist auch in den Verkaufsstellen an gewissen Orten vorgesehen, zum Beispiel in den Kiosken zwischen Süssigkeiten.
Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Auch Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet, ist untersagt.
Die Kantone können strengere Bestimmungen erlassen. In 15 Kantonen ist Plakatwerbung für Tabakprodukte bereits verboten. In zehn Kantonen dürfen keine Zigaretten an Minderjährige verkauft werden, in weiteren zwölf Kantonen gilt das Abgabealter 16 Jahre.
Nichtrauchertrend gestoppt
Weltweit sterben jedes Jahr über sieben Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. In der Schweiz sind es rund 9500 Personen. Der Tabakkonsum ist damit die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz.
2016 betrug der Raucheranteil in der Schweizer Bevölkerung 25 Prozent. Nach einem deutlichen Rückgang seit Beginn der 2000er-Jahre veränderte sich dieser Anteil ab 2011 praktisch nicht mehr. (sda)
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