Keine weiteren Aufträge zur Heiratsstrafe
Generell will der Ständerat zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe keinen weiteren Auftrag an den Bundesrat richten. Er folgte damit seiner Wirtschaftskommission. Diese ist der Ansicht, die Arbeiten seien auf Kurs. Es gelte nun, den Vorschlag des Bundesrates abzuwarten, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO).
Der Bundesrat hat die Vorlage bereits ausgearbeitet. Er will sie aber noch einmal beraten - zusammen mit der Steuervorlage 17, dem Nachfolgeprojekt zur Unternehmenssteuerreform III. Das soll im März geschehen, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte.
Druck aufrecht erhalten
Eine Minderheit der Kommission sprach sich dafür aus, die Standesinitiative des Kantons Aargau anzunehmen, um den Druck aufrecht zu erhalten. Der Rat lehnte den Vorstoss aber mit 25 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Der Kanton Aargau verlangt in allgemeiner Form, dass Menschen in Ehe und eingetragener Partnerschaft gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden dürfen, namentlich bei Steuern und Sozialversicherungen.
Auftrag schon erteilt
Aus Sicht der Mehrheit genügt die von beiden Räten überwiesene Motion von Pirmin Bischof. Diese beauftragt den Bundesrat, die heutige Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerrecht auf Basis einer gemeinschaftlichen Besteuerung zu beseitigen.
Von der Individualbesteuerung will der Ständerat nichts wissen. Er lehnte Standesinitiativen von Basel-Stadt, Bern und Zürich sowie eine Motion aus dem Nationalrat oppositionslos ab. Der Nationalrat hatte sich mit 92 zu 88 Stimmen bei 6 Enthaltung für die getrennte Besteuerung ausgesprochen.
Alternatives Modell
Maurer stellte fest, zwischen den Befürwortern der gemeinsamen Besteuerung und jener der Individualbesteuerung bestehe eine Pattsituation. Das alternative Modell, das der Bundesrat plant, könnte eine Lösung sein.
Gemäss diesem Modell würden in einem ersten Schritt für die Veranlagung die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet. In einem zweiten Schritt würden die Erwerbs- und Renteneinkommen und die Abzüge dem jeweiligen Ehegatten zugeordnet, ähnlich wie bei unverheirateten Paaren. In Rechnung gestellt würde am Ende der tiefere der beiden Steuerbeträge.
Massnahmen ergriffen
Zur Heiratsstrafe kommt es im Steuerrecht, weil die Einkommen der Ehepaare zusammen veranlagt werden. Diese tragen dann wegen der Progression eine höhere Steuerlast. Das Bundesgericht hatte bereits 1984 festgehalten, dass eine steuerliche Mehrbelastung von über 10 Prozent verfassungswidrig sei.
Nach dem Bundesgerichtsentscheid hat der Bund einiges gegen diese Ungleichbehandlung unternommen, etwa mit der Einführung des Zweiverdienerabzugs oder des Kindertarifs. Die Kantone haben ihre Steuergesetze nach dem Urteil ebenfalls angepasst und verschiedene Besteuerungssysteme für Verheiratete eingeführt.
Auch "Heiratsbonus"
Eine steuerliche Benachteiligung gibt es heute nur noch bei der direkten Bundessteuer. Mehrere zehntausend Zweiverdiener-Ehepaare und rund 250'000 Rentnerehepaare kommen schlechter weg. Gleichzeitig profitieren aber auch 370'000 Ein- und Zweiverdienerehepaare von einem "Heiratsbonus". Sie müssen weniger Steuern bezahlen als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Über die Heiratsstrafe wird seit Jahren gestritten. Vor zwei Jahren hatte das Stimmvolk eine Initiative der CVP zu diesem Thema knapp abgelehnt. (sda)
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