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Keine Bewilligung für islamischen "Chindsgi"

Das Volksschulamt des Kantons Zürich hat dem Verein "al Huda" zu Recht keine Bewilligung für den islamischen Kindergarten in Volketswil erteilt. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Das Zürcher Volksschulamt hat dem Verein "al Huda" zu Recht keine Bewilligung für einen islamischen Kindergarten im Iman-Zentrum in Volketswil erteilt. Das hat das Bundesgericht entschieden. (Archivbild)
Das Zürcher Volksschulamt hat dem Verein "al Huda" zu Recht keine Bewilligung für einen islamischen Kindergarten im Iman-Zentrum in Volketswil erteilt. Das hat das Bundesgericht entschieden. (Archivbild)
Das Betriebskonzept erfüllt gemäss Bundesgericht die gesetzlichen Anforderungen für eine Privatschule mit religiöser Ausrichtung nicht.

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