­
­
­
­

Kein Strafverfahren wegen NSA in der Schweiz

Die Bundesanwaltschaft eröffnet kein Strafverfahren wegen verbotener Aktivitäten von Nachrichtendiensten in der Schweiz. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden hatte die Interessensgemeinschaft Digitale Gesellschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
Die Digitale Gesellschaft hatte Anzeige erstattet (Symbolbild)
Die Digitale Gesellschaft hatte Anzeige erstattet (Symbolbild)
Es bestehe kein konkreter und hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung, heisst es in der Verfügung der Bundesanwaltschaft, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­