Kein Asylverfahren für Kriminelle: So will der Bund die Maghrebiner loswerden
Es war der asylpolitische Aufreger der letzten Woche: 80 Prozent der Gesuchsteller aus den Maghrebstaaten werden einer Straftat beschuldigt. Es handelt sich dabei um junge Männer mit einem negativen Asylentscheid oder mit einem laufenden Verfahren. Meistens begehen sie mehrfach Vermögensdelikte wie Einbrüche und Diebstähle.
Am Dienstag lud die Spitze des Staatssekretariats für Migration (SEM) zu einer Pressekonferenz. Dabei präsentierte sie eine Zahl, die eher helfen könnte, die Gemüter etwas zu beruhigen. Für das laufende Jahr rechnet das SEM mit 22'000 Asylgesuchen. Das wären 4000 weniger als 2025. Noch Anfang Jahr ging das SEM von 25'000 neuen Gesuchen aus. Stellten letztes Jahr 12'900 Personen ein Gesuch für den Schutzstatus S, so kalkuliert der Bund für dieses Jahr mit 12'000 Geflüchteten aus der Ukraine. Männer, die sich dem Militärdienst entziehen, werden neu nicht mehr aufgenommen.
Staatssekretär Vincenzo Mascioli bezeichnete das Verhalten der nordafrikanischen Asylbewerber als doppeltes Problem. Zum einen würden sie die Polizei und Justiz belasten. «Und sie schaden allen Personen, die sich korrekt verhalten.» Das ist unter den Asylsuchenden eine Mehrheit von 96 Prozent.
Das SEM will dem Bundesrat noch im laufenden Jahr Gesetzesänderungen vorschlagen. Das Ziel lautet, die Maghreb-Misere in den Griff zu bekommen – und die Zahl der offensichtlich unbegründeten Asylgesuche zu senken. Mascioli sieht ein Potenzial von minus 20 Prozent. Wenn also die Massnahmen bereits umgesetzt wären und den gewünschten Effekt erzielten, wäre im laufenden Jahr mit etwa 4000 weniger Asylgesuchen zu rechnen.
Um welche Massnahmen geht es? Das neue Zauberwort der helvetischen Asylpolitik heisst «vorgelagertes Zuständigkeitsverfahren». Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Ziel. Personen, die praktisch null Chancen auf ein Bleiberecht haben, sollen gar nicht erst in ein Asylverfahren aufgenommen werden. Davon betroffen wären zum Beispiel die jungen Männer aus dem Maghreb. Auch für Personen, die zur Behandlung einer schweren Krankheit in der Schweiz um Asyl bitten, etwa Georgier, soll das Zuständigkeitsverfahren zum Zug kommen. Das Gleiche gilt für EU-Bürger und Personen, die bereits in einem anderen Land einen Schutzstatus haben.
Das Staatssekretariat für Migration und der für das Asyldossier zuständige Bundesrat Beat Jans hoffen, dass das vorgelagerte Zuständigkeitsverfahren Personen mit praktisch null Aussichten auf Asyl von der Schweiz fernhält. Das Zuständigkeitsverfahren würde in der Regel das sogenannte Schnellverfahren ersetzen, mit dem der Bund schon jetzt operiert. Der Unterschied: Mit der Neuerung entfällt das Asylverfahren; damit würden die Unterkünfte des Bundes entlastet.
Wann die Zuständigkeitsverfahren umgesetzt werden, ist noch unklar. Die Gesetzesänderungen müssen zuerst im Parlament behandelt werden. Als erster Schritt ist eine Testphase geplant.
Klar ist aber: Auch bei Zuständigkeitsverfahren haben die Betroffenen Rekursmöglichkeiten. Das gebietet der Rechtsstaat. Und für die Behörden bleibt der Vollzug der Wegweisung eine Herausforderung – egal, ob die Migranten einen negativen Asylentscheid haben oder gar nicht erst zu einem Verfahren zugelassen wurden.
Die Gesamtkapazität sank um 700 Plätze
Dass der Druck auf das Asylsystem in diesem Jahr nachlassen würde, zeichnete sich schon relativ früh ab. Bis April lag die Zahl der Asylgesuche 20 Prozent unter dem Vorjahreswert, bis Ende Juli waren es knapp 2500 weniger. Diese Entwicklung erlaubte es dem Staatssekretariat für Migration, die Bundesasylzentren in Thônex, Niederscherli, Aesch, Arlesheim und Chiasso ab Mitte Juni für mehrere Wochen stillzulegen. Der Bund nutzte die temporäre Ausserbetriebsetzung für kleinere Unterhaltsarbeiten.
Die sinkende Zahl der Asylgesuche hat unter anderem mit dem teilweise ungünstigen Wetter auf der Mittelmeerroute zu tun. Auch auf der Balkanroute zogen weniger Migranten illegal nach Europa. Den stärksten Rückgang verzeichnete der Bund bei Gesuchen aus Afghanistan, der Türkei und Eritrea.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben






Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.