Kantone für gestaffelte Stellenmeldepflicht
Nach den Plänen des Bundesrats gilt eine Stellenmeldepflicht, wenn die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote in einem Beruf fünf Prozent erreicht. Mit diesem "Arbeitslosenvorrang" wird die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt. Die Details schickte der Bundesrat Ende Juni in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 6. September.
Wirtschaftsverbände kritisierten die geplante Umsetzung als nicht arbeitgeberfreundlich und forderten einen höheren Schwellenwert. Bei fünf Prozent wären nach Berechnungen des Bundesrats drei von zehn Neubesetzungen von der Stellenmeldepflicht betroffen. In seinem Bericht zur Vernehmlassungsvorlage spricht er von einer "gezielten Massnahme", die die Rekrutierung neuer Arbeitskräfte nicht unnötig erschwere.
270 neue Stellen nötig
Nun melden sich die Kantone zu Wort, die von der Zuwanderungssteuerung mit am meisten betroffen sind. Sie sprechen sich für eine gestaffelte Umsetzung aus, wie die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) nach ihrer Plenarversammlung vom Freitag mitteilte.
Der Schwellenwert soll demnach während einer Übergangsfrist ab Juli 2018 auf acht Prozent angesetzt werden. Sobald das System "vollzugstechnisch implementiert" und die Finanzierung der Umsetzung geklärt sei, könne der Wert auf die anvisierten fünf Prozent gesenkt werden. Frühestens könne dies ab Juli 2019 der Fall sein. Mit einer rascheren Umsetzung würden die regionalen Arbeitsvermittlungsbehörden (RAV) mit Stellenmeldungen überflutet.
Die Kantone argumentieren mit dem zusätzlichen Aufwand: Der Schwellenwert von fünf Prozent für die Einführung der Meldepflicht führt gemäss aktuellen Schätzungen zu zusätzlichen 180'000 Stellenmeldungen zuhanden der RAV. Um alle Aufgaben bewältigen zu können, müssen laut der KDK rund 270 neue Stellen besetzt werden.
Angst vor hohen Kosten
Ein Fragezeichen setzen die Kantone des Weiteren bei den Kosten. Die erheblichen Mehrbelastungen könnten nicht einfach von den Kantonen übernommen werden. Im Grundsatz habe der Bund für die zu erwartenden finanziellen Mehraufwendungen aufzukommen, fordern sie. Das gelte insbesondere für die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht.
Die übrigen Pläne des Bundesrats kommen bei den Kantonen gut an. Die Entwürfe seien die "konsequente Folge der vom Gesetzgeber beabsichtigten Umsetzung" der Zuwanderungsinitiative. Die Regierung stütze sich bei den Vorschlägen auf das bewährte System der öffentlichen Arbeitsvermittlung ab und respektiere den föderalen Aufbau des Vollzugs, schreibt die KDK. (sda)
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