­
­
­
­

Freundin von IS-Opfer geht leer aus

Für Genugtuung war die Partnerschaft nicht stabil genug, sagt das Bundesverwaltungsgericht.
Der islamistische Anschlag geschah im September 2020 in der Innenstadt von Morges. Hätten die Behörden den Mord verhindern können? (Bild: Keystone)

Ihr Freund wurde 2020 in einem Kebab-Laden in Morges erstochen. Der Täter ist ein Sympathisant der Terrororganisation Islamischer Staat. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat ihn 2023 zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Auch eine stationäre therapeutische Massnahme wurde angeordnet.

Die Freundin des Opfers ist nun vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Die Richter haben eine Beschwerde der Frau abgewiesen. Die Agentur Keystone-SDA hatte zuerst darüber berichtet. Die Frau hatte vom Eidgenössischen Finanzdepartement eine Genugtuung in der Höhe von 25'000 Franken verlangt. Sie argumentierte, dass der Täter trotz Warnsignalen aus der Haft entlassen worden war, die er wegen versuchter Brandstiftung absitzen musste. Er hatte ein Jahr vor dem Mord versucht, eine Tankstelle anzuzünden. Das Finanzdepartement wies das Gesuch ab, da die Frau nicht als «Angehörige» im rechtlichen Sinn gelte. Die Frau war erst kurz zuvor mit dem Opfer zusammengezogen und konnte auch sonst keine Nachweise erbringen, die eine stabile Partnerschaft belegen würden. Das Bundesverwaltungsgericht stützte nun diese Haltung in seinem Urteil.

Täter anerkannte Forderung

Im Strafprozess erhielt die Frau eine Genugtuung von 25'000 Franken zugesprochen. Der Täter hatte diese Forderung anerkannt. Daher habe das Strafgericht auch gar nicht prüfen müssen, ob die Frau tatsächlich als Angehörige gelten kann. Die Opferhilfe hatte der Frau daraufhin einen Teil ausbezahlt, da nicht zu erwarten sei, dass der verurteilte Mann das Geld innert angemessener Frist bezahlen könne.

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare
Keine Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

Leben in Frieden

Ein Funken Hoffnung bleibt

Die Familie P. aus Sri Lanka stellte im Frühling ein Asylgesuch in der Schweiz, das trotz Einwänden abgelehnt wurde. Davor erhielt sie einen negativen Asylentscheid in Rumänien.
02.11.2025
Abo

Meldungen aus der nationalen und internationalen Wirtschaftswelt bis zum 2. September 2025

Hier finden Sie Nachrichten aus der nationalen und internationalen Wirtschaftswelt bis zum 2. September 2025.
01.09.2025
AboMehrfach straffällig geworden

Drogenabhängige Kriminelle wird in Anstalt untergebracht

Die Angeklagte möchte mit allen Mitteln verhindern, untergebracht zu werden. Der Senat sieht dies jedoch als ihre letzte Chance an. 
30.09.2025

Wettbewerb

1x 2 Tickets für «Amik Guerra Quintet» im TAK zu gewinnen
Amik Guerra Quintet
vor 6 Stunden

Umfrage der Woche

Fiebern Sie mit der Liechtensteiner «Bachelor»-Kandidatin mit?
­
­