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«Ich habe mein Klappmesser immer dabei»: Wie Teenies aufrüsten und zum Spass zuschlagen

Das Schweizer Jugendstrafrecht steht in der Kritik, es handle sich um eine Kuscheljustiz. Drei Fälle dokumentieren, wie es wirklich ist.
Andreas Maurer
Szene Winterthur: Jugendliche im Ausgang. (Symbolbild: Karin Hofer / NZZ)
Eine 14-Jährige ersticht eine 15-Jährige, doch die mutmassliche Täterin wird dafür nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Die Höchststrafe in diesem Alter ist eine persönliche Leistung von zehn Tagen.

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