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Wer A sagt, muss auch B sagen: Die 13. AHV-Rente gehört finanziert

Die AHV fällt nicht vom Himmel. Wer höhere Renten bestellt, muss sie auch zahlen. Unser Leitartikel zur Abstimmung.
von Anna Wanner
Üppiges Adventsgeschenk steht bevor: Die Rentnerinnen und Rentner erhalten Anfang Dezember die 13. AHV-Rente ausbezahlt. (Bild: Andrea Zahler)

Die erste Dezemberwoche beschert vielen Schweizer Haushalten ein grosses Vorweihnachtsgeschenk: Die AHV überweist den 2,7 Millionen Rentnerinnen und Rentnern im Durchschnitt 2000 Franken. Ganz ohne Gegenleistung.

Das hat das Stimmvolk vor bald drei Jahren so entschieden. Nun wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt. Kostenpunkt: 4,3 Milliarden Franken. Wobei bis heute unklar ist, wer die hohe Rechnung bezahlt. Knapp eine Woche vor der ersten Auszahlung entscheidet die Stimmbevölkerung an der Urne über die Finanzierung. Soll die Mehrwertsteuer ab 2028 um 0,4 auf 8,5 Prozent erhöht werden?

Nach langem Ringen hat sich das Parlament für diese einfache wie klare Lösung entschieden. Der Vorteil ist, dass alle Personen in der Schweiz über ihren Konsum den AHV‑Ausbau zahlen – und die Milliardenlast nicht einseitig auf den Schultern der Erwerbstätigen liegt.

Was vernünftig klingt, ist höchst umstritten. Namentlich die FDP und die SVP bekämpfen die Steuererhöhung – auch weil die Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft kleingeredet würden. Damit haben die Freisinnigen zwar einen Punkt. Die Kaufkraft, deren Niedergang die SP sonst so wortreich beklagt, wird weiter geschwächt.

Trotzdem ist der Schritt notwendig. Ein Nein würde die AHV rasch in Finanznöte bringen. Bald würden sich Defizite von mehreren Milliarden auftürmen. Diese Lücken kann auch die höhere Mehrwertsteuer nicht abwenden. Sie genügt nicht, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Aber das ist auch gut so. Die Zusatzfinanzierung ist gerade richtig bemessen: Sie gibt der Politik ein paar Jahre Zeit, nimmt aber nicht so viel Druck weg, dass der Reformwille erlahmt.

Angesichts der Defizite, die sich abzeichnen, ist Nichtstun teuer. Jede verpasste AHV-Reform erwies sich in der Vergangenheit als Bumerang. Das Nachbessern nach gescheiterten Reformen führte jeweils zu noch höheren Kosten, die vor allem an den jüngeren Generationen hängen bleiben. Das mussten FDP und SVP schmerzlich feststellen, nachdem sie die Rentenreform 2020 zu Fall gebracht hatten. Alleine in den letzten sechs Jahren brauchte die AHV zwei grosse Finanzspritzen. Seit 2020 bringen höhere Lohnbeiträge jährlich rund zwei Milliarden Franken zusätzlich ein. Seit 2024 fliessen rund drei Milliarden Franken in die AHV dank einer Mehrwertsteuererhöhung und der Anpassung des Frauenrentenalters.

Diese üppigen Geldspritzen verleiteten die Befürworter der 13. AHV-Rente während des Abstimmungskampfes 2024 zur Aussage, die AHV sei finanziell derart gut aufgestellt, dass der Rentenausbau keine Zusatzfinanzierung benötige. Das war eine klare Irreführung der Bevölkerung.

Doch es ist müssig darüber zu diskutieren, ob der Sozialausbau in diesem Ausmass und für alle Bevölkerungskreise ein Fehler war. Die Rente wird Anfang Dezember ausbezahlt. Daran gibt es nichts mehr zu rütteln. Die Zusatzleistung ist bestellt. Die Bevölkerung muss die Rechnung auch bezahlen.

Insofern ist die Lösung fair: Es zahlen alle Menschen ihren Teil. Alte und Junge, Familien, Rentner, Erwerbstätige und Touristen. Für Luxus muss man tiefer in die Tasche greifen als für Alltagsprodukte wie Essen und Tampons. Denn für Güter des täglichen Bedarfs wird der geltende reduzierte Steuersatz von 2,6 Prozent nicht erhöht.

Das hat auch der SP den Boden geebnet, die Vorlage aktiv zu unterstützen: Sie sei sozial verträglich. Doch im gleichen Atemzug verbreiten die Sozialdemokraten neuen Unfug. Nämlich, dass es keine weitere Finanzierung zur Sicherung der AHV brauche. Die höhere Mehrwertsteuer wird die AHV-Finanzen nicht ins Lot bringen. Mittelfristig sind damit knapp 1,5 von 5 Milliarden finanziert. Dank des höheren Bundesbeitrags, der im Gleichschritt mit dem Rentenausbau steigt, ist etwa die Hälfte der Zusatzausgaben gedeckt.

Die Abstimmung vom 29. November entscheidet also nicht über die Sanierung der AHV. Sie entscheidet darüber, wie schnell sich ihre finanzielle Lage verschlechtert. Die Arbeit ist auch bei einem Ja nicht getan. Denn die höhere Mehrwertsteuer löst das strukturelle Problem der AHV nicht: die alternde Bevölkerung.

Darum muss das höhere Rentenalter wieder auf den Tisch. Es muss keine sofortige Erhöhung auf 67 Jahre sein. Eine monatliche Steigerung, die sozial abgefedert wird, reicht. Es wäre ehrlicher, als alle paar Jahre mit höheren Lohnabgaben und Mehrwertsteuern die Löcher zu stopfen – und den Menschen vorzugaukeln, dass die AHV sich von alleine saniert. Und vor allem würde damit nicht die gesamte Finanzierungslast einfach auf die jüngere Generation abgeschoben.

Unabhängig davon, welche Lösung dereinst die AHV finanziell stabilisiert, braucht es jetzt einen Schritt zur Sicherung der Renten. Wer A sagt, muss auch B sagen. Der Rentenausbau ist nicht gratis.

Artikel: http://www.vaterland.li/regional/schweiz/hoehere-mehrwertsteuer-soll-13-ahv-rente-finanzieren-ein-kommentar-art-772259

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