Gerüsteinsturz tötete drei Bauarbeiter: Fünf Personen wegen fahrlässiger Tötung beschuldigt
Der Einsturz eines 60 Meter hohen Baugerüsts schockierte die Schweiz. Drei Bauarbeiter kamen im Juli 2024 beim Unglück auf der Nordseite des Hochhauses «Malley Phare» in Prilly nahe Lausanne zu Tode, elf weitere Personen wurden verletzt. Der tragische Vorfall warf die Frage auf, wie sicher Baugerüste hierzulande sind. Eine minutiöse Aufarbeitung wurde gefordert.
Jetzt, zwei Jahre später, beschuldigt die Waadtländer Staatsanwaltschaft fünf Personen der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. Laut der Zeitung «24heures», welche die Nachricht publik machte, stehen alle diese Personen in Verbindung mit der Firma Roth Echafaudages, die auf der Baustelle für den Gerüstbau zuständig war. Es handle sich sowohl um Arbeiter vor Ort als auch um Planungsverantwortliche.
Die Vorwürfe fussen mitunter auf einem Untersuchungsbericht, den die Staatsanwaltschaft angeordnet hatte. Wie Westschweizer Medien im Januar berichteten, üben die Experten darin vernichtende Kritik: Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis das Gerüst einstürze. Dieses sei falsch dimensioniert gewesen und habe die angegebenen Lasten nicht tragen können. Die durchgeführten Kontrollen, unter anderem von externen Büros, hätten die Stabilität der Struktur nicht überprüft.
Laut der Waadtländer Staatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen sicher noch mehrere Monate. Erst nach deren Abschluss wird eine allfällige Anklage erhoben. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Steigt die Zahl der Beschuldigten noch?
Roth Echauffadage äusserte sich aufgrund des laufenden Verfahrens gegenüber «24heures» nicht zu den Vorwürfen. Dagegen sagten Anwälte von Opferfamilien der Zeitung, sie erwarteten, dass die Liste der Beschuldigten noch länger werde. Unter anderem könnten höhere Hierarchiestufen der Gerüstbaufirma sowie die für die Sicherheit zuständigen Stellen ins Visier der Justiz geraten.
Die Kontrollen unterlagen auf der Unglücksbaustelle in Prilly einer speziellen Konstellation. Bauherrin ist die Schweizerische Unfallversicherung Suva. Sie überprüft als Kontrollorgan gemäss Unfallversicherungsgesetz schweizweit auf Baustellen die Arbeitssicherheit. Dazu zählt auch der Bereich der Baugerüste. Ihre Aufgaben als Investorin und jene als Kontrolleurin organisiert die Suva intern in unterschiedlichen Departementen. Sie verneinte nach dem Unglück das Vorliegen von Interessenkonflikten.
In Prilly führte die Suva laut eigenen Angaben mehrere Arbeitsplatzkontrollen durch. Zusätzlich beauftragte sie einen externen Spezialisten, der in den Jahren 2022 bis 2024 über 110 dokumentierte Begehungen vornahm. Er soll drei bis vier Mal pro Woche vor Ort gewesen sein.
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