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Gartenbesitzer dürfen Holz verbrennen

Gartenbesitzer dürfen unbehandeltes Holz ab dem 1. April im eigenen Ofen oder Cheminée verbrennen. Der Bundesrat hat am Freitag die Luftreinhalte-Verordnung geändert. Er setzte damit einen Entscheid des Parlaments um.
Unbehandeltes Holz aus Garten und Landwirtschaft darf neu im eigenen Ofen oder Cheminée verbrannt werden. (Symbolbild)
Unbehandeltes Holz aus Garten und Landwirtschaft darf neu im eigenen Ofen oder Cheminée verbrannt werden. (Symbolbild)
Bisher musste Holz aus Garten und Landwirtschaft separat entsorgt werden. Künftig darf solches Holz nun zu Hause verbrannt werden, wenn es frei von Farben, Lacken und sonstigen Substanzen ist, wie das Bundesamt für ...

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